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Benennung von Schulen

Vorlagentyp: Afraktionsunabhängig
12 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren
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Anfrage vom 28.12.2015, A 962

Betreff: Benennung von Schulen Mit der Vorlage NR 1318 vom 17.11.2015, der voraussichtlich zugestimmt werden wird, beantragen die Fraktionen von CDU und Grünen, dass sich der Magistrat dafür einsetzen soll, bei neuen Schulen eine "weibliche Namensgeberin" (gibt es auch männliche Namensgeberinnen ?) für ihre Schule zu suchen. Auch bei Umbenennungswünschen von Schulen soll dieser Aspekt berücksichtigt werden. Zur Begründung wird vorgetragen, dass es Ziel sei, "die Präsenz und Prominenz von historischen Frauenpersönlichkeiten im Stadtbild zu erhöhen und dadurch weibliche Vorbilder zu schaffen". Weiterhin wird ausgeführt, dass sich "Schülerinnen und Schüler sich sehr oft mit dem Namensgeber und oder der Namensgeberin der Schule" identifizieren; Namenspatroninnen hätten demzufolge auch eine Vorbildfunktion. Diese Ausführungen erscheinen mehr als zweifelhaft. Wenn es tatsächlich zutreffen sollte, dass sich - wie von den Fraktionen behauptet - Schüler mit dem jeweiligen Namensgeber der Schule identifizieren und diese daher eine Vorbildfunktion besitzen, müssten z.B. Absolventen eines Max-Planck- oder Otto-Hahn-Gymnasiums häufiger MINT-Studiengänge ergreifen und Schüler von Elsa-Brandström- oder Albert-Schweitzer-Schulen häufiger soziale Berufe wählen. Das ist jedoch nicht der Fall. Wenn jedoch tatsächlich der Namensgeber einer Schule einen Einfluss auf das spätere Leben und die Einstellung von Schülern besitzen sollte, ist das Geschlecht des Namensgebers ohne Bedeutung, da es ausschliesslich auf dessen persönliche Leistung ankommt. Dies wird besonders deutlich am Beispiel der Namensgeber Geschwister Scholl: Hans und Sophie Scholl wurden als Studenten der Universität München nach einer regimekritischen Flugblattaktion verhaftet und im Februar 1943 vom Volksgerichtshof zum Tode verurteilt und hingerichtet. Beide sind gleichermassen - und geschlechtsunabhängig - Vorbilder für Schüler. Unabhängig hiervon stellt sich jedoch auch die Frage, ob überhaupt eine hinreichende Anzahl von Frauen bekannt ist, um die im Antrag genannte Forderung zu erfüllen. Dies wird bereits an der quoten-orientierten Namensgebung von Strassen deutlich. So gibt es z.B. in Sachsenhausen einen Johanna-Melber-Weg. Die Namensgeberin Johanna Melber (1734-1823) war eine Schwester von Goethes Mutter und ist nur deshalb bekannt, weil Goethe sie in "Dichtung und Wahrheit" literarisch verewigte. Er beschrieb sie dort als "lebhaft, warmherzig und kinderfreundlich" - Eigenschaften, die zur damaligen Zeit wahrscheinlich bei Millionen anderer Frauen gleichermassen anzutreffen waren. Um dagegen als Mann Namensgeber einer Strasse oder Schule zu werden, muss man ein hohes politisches Amt (Konrad Adenauer, John F. Kennedy, Friedrich Ebert, Gustav Stresemann), künstlerischen Weltruhm (Johann Wolfgang von Goethe, Friedrich von Schiller, Peter Paul Rubens, Hans Holbein) oder einen Nobelpreis vorweisen können (Otto Hahn, Max von Laue, Willy Brandt). Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat:

  1. Liegen dem Magistrat Erkenntnisse (z.B. Untersuchungen, Umfragen) darüber vor, dass sich "Schülerinnen und Schüler sehr oft mit dem Namensgeber und oder der Namensgeberin der Schule" identifizieren ?
  2. Falls 1. zutreffend: führt diese Identifikation zu nachweisbaren Ergebnissen hinsichtlich der zukünftigen Berufswahl oder der Lebensführung ?
  3. Hält der Magistrat das Geschlecht des Namensgebers für ein wichtiges bzw. wesentliches Merkmal für die Namensgebung einer Schule ?
  4. Falls 3. zutreffend: warum wurde die Geschwister-Scholl-Schule dann nicht Sophie-Scholl-Schule benannt ?
  5. Geht der Magistrat davon aus, dass es eine ausreichende Anzahl von geeigneten Namensgeberinnen gibt, wenn er bereits bei der Strassenbenennung auf Frauen ausweichen muss, deren Leistung darin besteht, in einem Werk Goethes erwähnt zu werden ? Antragstellende Person(en): Stadtv. Dr. Dr. Rainer Rahn Bericht des Magistrats vom 18.03.2016, B 79 Versandpaket: 13.01.2016 Aktenzeichen: 40 3

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 28. Dezember 2015Sie sind hier
    AA 962Benennung von Schulen
    STVV-Anfrage · fraktionsunabhängig
  2. 18. März 2016Antwort des Magistrats · nach 12 WochenBB 79Benennung von SchulenMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

AAnfrage in der Stadtverordnetenversammlung

Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.

  1. 1Stadtverordnete stellen Anfrage
  2. 2Magistrat antwortet schriftlich
  3. 3Antwort fließt in Beratungen ein

Frist: 3 Monate

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