Bürgerpark auf dem Rennbahn-Areal
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Anfrage vom 08.05.2019, A 485
Betreff: Bürgerpark auf dem Rennbahn-Areal Nachdem nach jahrelangem Rechtsstreit die Übergabe des Rennbahnareals an den Deutschen Fußball-Bund erfolgt ist und kürzlich die Bauarbeiten für das Leistungszentrum begonnen haben, stellt sich die Frage nach der Realisierung des in der Planung des Magistrats vorgesehenen "Bürgerparks". Der entsprechende Bebauungsplan Nr. 916 sieht für den nördlichen Teil des Rennbahn-Areals einen sog. "Bürgerpark" vor, in dem sich schützenswerte Naturbereiche mit Wald, seltenen Pflanzen und alten Bäumen finden sowie Bereiche, die der Freizeitnutzung zugeführt werden sollen. Im Zusammenhang mit dem Baubeginn der DFB-Akademie äußerte sich die zuständige Umweltdezernentin dahingehend, dass dieser Bürgerpark zeitgleich mit der DFB-Akademie im Herbst 2021 eröffnet werden soll. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:
- Wie ist der derzeitige Planungsstand des Magistrats hinsichtlich des Bürgerparks?
- Wer wird bzw. wurde vom Magistrats zur konkreten Ausgestaltung des Bürgerparks beauftragt ?
- Welche Kosten hat der Magistrat für die Gestaltung und Anlage des Bürgerparks eingeplant?
- Wird sich der DFB an den Kosten beteiligen?
- Falls 4. zutreffend: in welcher Höhe?
- Gibt es ein landschaftsplanerisches Konzept oder eine Ausschreibung für einen landschaftsgärtnerischen Wettbewerb?
- Was wird aus den Bauten auf dem Gelände?
- Wie ist der zeitliche Ablaufplan zur Umsetzung der Planung für den Bürgerpark?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. Mai 2019Sie sind hierAA 485Bürgerpark auf dem Rennbahn-ArealSTVV-Anfrage · AfD
- 5. August 2019Antwort des Magistrats · nach 13 WochenBB 273Bürgerpark auf dem RennbahnarealMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.
- 1Stadtverordnete stellen Anfrage
- 2Magistrat antwortet schriftlich
- 3Antwort fließt in Beratungen ein
Frist: 3 Monate