Verwendung der Ortsbeiratsbudgets
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Anfrage vom 11.03.2013, A 315
Betreff: Verwendung der Ortsbeiratsbudgets Völlig zu Recht verfügen die Ortsbeiräte über eigene Budgetmittel, über deren Verwendung sie im Rahmen der Verwendungsmöglichkeiten (§ 3, Abs. 3, Satz 2, Ziffern 3 bis 7) eigenständig bestimmen können. Im Sinne der allgemeinen Ausgabentransparenz wäre es wichtig zu erfahren, für welche Zwecke genau und in jeweils welcher Höhe die Mittel eingesetzt wurden. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat: Für welche Zwecke genau haben die verschiedenen Ortsbeiräte die finanziellen Mittel ihres Budgets in den vergangenen 3 Jahren jeweils eingesetzt? Bericht des Magistrats vom 14.06.2013, B 321 Versandpaket: 13.03.2013 Aktenzeichen: 00 34 260
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. März 2013Sie sind hierAA 315Verwendung der OrtsbeiratsbudgetsSTVV-Anfrage · FDP
- 14. Juni 2013Antwort des Magistrats · nach 14 WochenBB 321Verwendung der OrtsbeiratsbudgetsMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.
- 1Stadtverordnete stellen Anfrage
- 2Magistrat antwortet schriftlich
- 3Antwort fließt in Beratungen ein
Frist: 3 Monate