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Barrierefreiheit städtischer Webauftritte

Vorlagentyp: ACDUGRÜNE
32 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Inhalt

Anfrage vom 20.02.2013, A 299

Betreff: Barrierefreiheit städtischer Webauftritte Im Bericht des Magistrats B 276 aus dem Jahr 2012 zur Umsetzung der UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) und über "Frankfurt auf dem Weg zu einer barrierefreien Stadt" äußern sich nur einige Dezernate, Ämter und Betriebe der Stadt Frankfurt zu dem Artikel 21 (Zugang zu Informationen) der UN-BRK. Zudem betreffen die Äußerungen unterschiedliche, nicht miteinander vergleichbare Aspekte. Deshalb fragen wir den Magistrat:

  1. Welche eigenständigen Webauftritte (ohne Domainweiterleitungen) werden von den Dezernaten, Ämtern und Betrieben der Stadt Frankfurt betrieben?
  2. Wie viele Unique Visits weisen diese Webauftritte jeweils durchschnittlich im Monat auf?
  3. Sind diese Webauftritte barrierefrei gestaltet?
    • a)Wenn ja: Nach welchen Standards der Barrierefreiheit sind diese Webauftritte gestaltet?
    • b)Wenn nein: Was sind die Gründe hierfür, bis wann soll dies geändert werden und welcher Standard soll zukünftig verwendet werden?

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 20. Februar 2013Sie sind hier
    AA 299Barrierefreiheit städtischer Webauftritte
    STVV-Anfrage · CDU, GRÜNE
  2. 17. Mai 2013BB 256Barrierefreiheit städtischer WebauftritteMagistratsbericht
  3. 4. Oktober 2013Antwort des Magistrats · nach 32 WochenBB 480Barrierefreiheit städtischer WebauftritteMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

AAnfrage in der Stadtverordnetenversammlung

Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.

  1. 1Stadtverordnete stellen Anfrage
  2. 2Magistrat antwortet schriftlich
  3. 3Antwort fließt in Beratungen ein

Frist: 3 Monate

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