Barrierefreiheit städtischer Webauftritte
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Anfrage vom 20.02.2013, A 299
Betreff: Barrierefreiheit städtischer Webauftritte Im Bericht des Magistrats B 276 aus dem Jahr 2012 zur Umsetzung der UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) und über "Frankfurt auf dem Weg zu einer barrierefreien Stadt" äußern sich nur einige Dezernate, Ämter und Betriebe der Stadt Frankfurt zu dem Artikel 21 (Zugang zu Informationen) der UN-BRK. Zudem betreffen die Äußerungen unterschiedliche, nicht miteinander vergleichbare Aspekte. Deshalb fragen wir den Magistrat:
- Welche eigenständigen Webauftritte (ohne Domainweiterleitungen) werden von den Dezernaten, Ämtern und Betrieben der Stadt Frankfurt betrieben?
- Wie viele Unique Visits weisen diese Webauftritte jeweils durchschnittlich im Monat auf?
- Sind diese Webauftritte barrierefrei gestaltet?
- a)Wenn ja: Nach welchen Standards der Barrierefreiheit sind diese Webauftritte gestaltet?
- b)Wenn nein: Was sind die Gründe hierfür, bis wann soll dies geändert werden und welcher Standard soll zukünftig verwendet werden?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. Februar 2013Sie sind hierAA 299Barrierefreiheit städtischer WebauftritteSTVV-Anfrage · CDU, GRÜNE
- 17. Mai 2013BB 256Barrierefreiheit städtischer WebauftritteMagistratsbericht
- 4. Oktober 2013Antwort des Magistrats · nach 32 WochenBB 480Barrierefreiheit städtischer WebauftritteMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.
- 1Stadtverordnete stellen Anfrage
- 2Magistrat antwortet schriftlich
- 3Antwort fließt in Beratungen ein
Frist: 3 Monate