Verbleib des Theaters Willy Praml in der Naxoshalle
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängiges Bürgerprojekt seit 2010. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenInhalt
Anfrage vom 28.10.2009, A 1085
Betreff: Verbleib des Theaters Willy Praml in der Naxoshalle Der Magistrat beabsichtigt 1,2 Mio. € für verkehrssichernde Maßnahmen in der Naxoshalle bereitzustellen, um den Betrieb des Theaters Willy Praml und des Jugendladens Bornheim auch in Zukunft zu gewährleisten. Diese Arbeiten sollen im Jahr 2010 beginnen. Offenbar ist aber eine mietvertragliche Absicherung der weitern Nutzung der Halle durch das Theater Willy Praml über den 31.12.2010 hinaus nicht gegeben, da der Mietvertrag mit der Wisser AG für die Naxoshalle zu diesem Zeitpunkt ausläuft. Es ist also nicht ausgeschlossen, dass diese 1,2 Mio. € unter Umständen nutzlos vergeudet werden Dies vorausgeschickt, bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:
- Wie ist sichergestellt, dass das Theater Willy Praml die Naxoshalle über den 31.12.2010 hinaus als Spielstätte nutzen kann?
- Wann und wie wird die weitere Nutzung der Halle durch das Theater Willy Praml durch entsprechende schriftliche Vereinbarungen mit der Stadt Frankfurt abgesichert, um die die beabsichtigte Ausgabe der 1,2 Millionen € zu rechtfertigen?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. September 2009BB 748Naxoshalle ganzjährig nutzenMagistratsbericht
- 28. Oktober 2009Sie sind hierAA 1085Verbleib des Theaters Willy Praml in der NaxoshalleSTVV-Anfrage · FDP
- 22. Januar 2010Antwort des Magistrats · nach 20 WochenBB 53Verbleib des Theaters Willy Praml in der NaxoshalleMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.
- 1Stadtverordnete stellen Anfrage
- 2Magistrat antwortet schriftlich
- 3Antwort fließt in Beratungen ein
Frist: 3 Monate