Vermietung unter Ausschluss des Amtes für Wohnungswesen? Umgang mit dem öffentlich geförderten Wohnungsbestand in der Grempstraße
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Auskunftsersuchen vom 10.09.2018, V 979 entstanden aus Vorlage: OF 640/2 vom 22.08.2018
Betreff: Vermietung unter Ausschluss des Amtes für Wohnungswesen? Umgang mit dem öffentlich geförderten Wohnungsbestand in der Grempstraße Vorgang: OA 232/18 OBR 2; B 235/18 Unter Berücksichtigung des Tätigkeitsberichts des Amtes für Wohnungswesen (AfW) für 2016 wird der Magistrat um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:
- Wie stellt das AfW sicher, dass mit öffentlichen Mitteln geförderter Wohnraum nur an den berechtigten Personenkreis vermietet wird?
- In den o. g. Liegenschaften, die noch bis zum 31.12.2019 der Preisbindung unterliegen, ist es nach Aussage von Mitbewohnerinnen und Mitbewohnern zu monatelangen Leerständen gekommen, da der Vermieter offenbar die Vermietung an registrierte Wohnungssuchende umgehen bzw. vertraglich eine um ca. 60 Prozent erhöhte Miete nach Ende der Preisbindung durchsetzen wollte (nachweislich der Mietangebote auf Immobilien-Plattformen). Wurden diese Verstöße im Rahmen der "allgemeinen Belegkontrolle" vom AfW wahrgenommen?
- Auch im Hinblick auf weitere Ordnungswidrigkeiten wie deutlich überhöhte Mietforderungen im geförderten Bestand wurde laut Tätigkeitsbericht des AfW von 2016 (S. 44) ein Bußgeldbescheid in Höhe eines fünfstelligen Betrags verhängt, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Berichts noch nicht rechtskräftig war. Das Verfahren sollte mittlerweile abgeschlossen sein. Der Ortsbeirat bittet um Auskunft über das Ergebnis und die Umsetzung des Urteils.
- Welche rechtlichen und/oder administrativen Regelungen wären erforderlich, um dem AfW eine wirksame Kontrolle derartiger Verstöße gegen das Hessische Wohnungsbindungsgesetz zu ermöglichen? Begründung: Der Magistratsbericht B 235 geht in keiner Weise auf die vom Ortsbeirat 2 in der Anregung OA 232 gestellten Fragen ein, sondern verweist lediglich auf die bestehenden Rechtsgrundlagen, die hier offensichtlich mehrfach und über Jahre hinweg verletzt wurden. Die Vorkommnisse im betroffenen Wohnungsbestand sind jedoch sogar im Tätigkeitsbericht des AfW für 2016 (nicht mehr im Netz!) dokumentiert und werden durch zahlreiche Hinweise von Mieterinnen und Mietern sowie Mietinteressentinnen und Mitinteressenten bestätigt, die bei Anmietung einer öffentlich geförderten Wohnung berechtigtes Vertrauen auf das rechtskonforme Verhalten des Vermieters haben müssen. Insofern ist der Inhalt des nach immerhin fünfmonatiger Bearbeitungsdauer veröffentlichten Magistratsberichts nur als Provokation zu bewerten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 28. Februar 2018OFOF 520/2Leerstand von gefördertem Wohnraum - Beispiel GrempstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF, Piraten
- 12. März 2018OAOA 232Leerstand von gefördertem Wohnraum - Beispiel GrempstraßeAnregung
- 6. August 2018BB 235Leerstand von gefördertem Wohnraum - Beispiel GrempstraßeMagistratsbericht
- 22. August 2018OFOF 640/2Vermietung unter Ausschluss des Amts für Wohnungswesen? Umgang mit dem öffentlich geförderten Wohnungsbestand in der GrempstraßeOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 10. September 2018Sie sind hierVV 979Vermietung unter Ausschluss des Amtes für Wohnungswesen? Umgang mit dem öffentlich geförderten Wohnungsbestand in der GrempstraßeAnfrage
- 14. Januar 2019STST 28Vermietung unter Ausschluss des Amtes für Wohnungswesen? Umgang mit dem öffentlich geförderten Wohnungsbestand in der GrempstraßeStellungnahme
- 8. März 2019OFOF 767/2Öffentlich geförderter WohnraumOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 25. März 2019VV 1223Öffentlich geförderter WohnraumAnfrage
- 25. April 2019OFOF 792/2Staffelmietverträge im geförderten Wohnungsbau! Wie reagiert der Magistrat?Ortsbeiratsantrag · LINKE.
- 17. Juni 2019VV 1316Staffelmietverträge im geförderten Wohnungsbau! Wie reagiert der Magistrat?Anfrage
- 24. Juni 2019STST 1178Öffentlich geförderter WohnraumStellungnahme
- 1. November 2019Antwort des Magistrats · nach 87 WochenSTST 2018Staffelmietverträge im geförderten Wohnungsbau! Wie reagiert der Magistrat?Stellungnahme
- 5. Juni 2020OFOF 1091/2Richtlinien zum geförderten WohnenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 25. Juli 2020OFOF 1140/2Richtlinien zum geförderten Wohnen - weiterer Ankauf von Belegungsrechten?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE, LINKE.
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen