Öffentlich geförderter Wohnraum
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Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2019, ST 1178
Betreff: Öffentlich geförderter Wohnraum Der Magistrat - Amt für Wohnungswesen veröffentlicht jährlich in seinem Tätigkeitsbericht, wie viele Prüfungen im Rahmen der regelmäßigen Belegungskontrollen durchgeführt werden sowie welche Maßnahmen in welcher Häufigkeit zur Herstellung ordnungsgemäßer Zustände ergriffen werden. Bezogen auf die rund 32 Tsd. Sozialwohnungen in Frankfurt am Main werden regelmäßig bei weniger als 1% der Wohnungen Nutzungen durch nicht berechtigte Personen oder Leerstände festgestellt. In der überwiegenden Zahl der Fälle werden diese Zustände durch entsprechende Maßnahmen des Magistrats beendet und die Wohnungen wieder dem berechtigen Personenkreis zugeführt. Zum Instrumentarium des Magistrats gehören beispielsweise Kündigungsanordnungen, Entzug der Wohnberechtigung und Bußgeldverfahren. Die aktuelle Statistik ist der Anlage zum Bericht des Magistrats vom 12.11.2018, B 356, Seite 101 zu entnehmen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. Februar 2018OFOF 520/2Leerstand von gefördertem Wohnraum - Beispiel GrempstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF, Piraten
- 12. März 2018OAOA 232Leerstand von gefördertem Wohnraum - Beispiel GrempstraßeAnregung
- 6. August 2018BB 235Leerstand von gefördertem Wohnraum - Beispiel GrempstraßeMagistratsbericht
- 10. September 2018VV 979Vermietung unter Ausschluss des Amtes für Wohnungswesen? Umgang mit dem öffentlich geförderten Wohnungsbestand in der GrempstraßeAnfrage
- 14. Januar 2019STST 28Vermietung unter Ausschluss des Amtes für Wohnungswesen? Umgang mit dem öffentlich geförderten Wohnungsbestand in der GrempstraßeStellungnahme
- 8. März 2019OFOF 767/2Öffentlich geförderter WohnraumOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 25. März 2019VV 1223Öffentlich geförderter WohnraumAnfrage
- 24. Juni 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 69 WochenSTST 1178Öffentlich geförderter WohnraumStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab