Öffentlich geförderter Wohnraum
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Auskunftsersuchen vom 25.03.2019, V 1223 entstanden aus Vorlage: OF 767/2 vom 08.03.2019
Betreff: Öffentlich geförderter Wohnraum Vorgang: OA 232/18 OBR 2; V 979/18 OBR 2; ST 28/19 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: 1. welcher Anteil des geförderten Wohnraumes tatsächlich an den berechtigten Personenkreis vermietet wird; 2. welche Maßnahmen getroffen werden, falls geförderter Wohnraum nicht an den berechtigten Personenkreis vermietet wird, insbesondere um den geförderten Wohnraum dem berechtigten Personenkreis schnellstmöglich zuzuführen.
Begründung: In seiner Stellungsnahme ST 28 zur Frage, welche Maßnahmen getroffen werden, damit "mit öffentlichen Mitteln geförderter Wohnraum nur an den berechtigten Personenkreis vermietet wird" (Ziffer 1. des Auskunftsersuchens vom 10.09.2018, V 979) gibt der Magistrat lediglich zur Kenntnis, regelmäßige Bestandsprüfungen vorzunehmen. Welche Ergebnisse dabei erzielt wurden, und welche Maßnahmen im Bedarfsfall getroffen werden, bleibt jedoch unklar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. Februar 2018OFOF 520/2Leerstand von gefördertem Wohnraum - Beispiel GrempstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF, Piraten
- 12. März 2018OAOA 232Leerstand von gefördertem Wohnraum - Beispiel GrempstraßeAnregung
- 6. August 2018BB 235Leerstand von gefördertem Wohnraum - Beispiel GrempstraßeMagistratsbericht
- 22. August 2018OFOF 640/2Vermietung unter Ausschluss des Amts für Wohnungswesen? Umgang mit dem öffentlich geförderten Wohnungsbestand in der GrempstraßeOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 10. September 2018VV 979Vermietung unter Ausschluss des Amtes für Wohnungswesen? Umgang mit dem öffentlich geförderten Wohnungsbestand in der GrempstraßeAnfrage
- 14. Januar 2019STST 28Vermietung unter Ausschluss des Amtes für Wohnungswesen? Umgang mit dem öffentlich geförderten Wohnungsbestand in der GrempstraßeStellungnahme
- 8. März 2019OFOF 767/2Öffentlich geförderter WohnraumOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 25. März 2019Sie sind hierVV 1223Öffentlich geförderter WohnraumAnfrage
- 25. April 2019OFOF 792/2Staffelmietverträge im geförderten Wohnungsbau! Wie reagiert der Magistrat?Ortsbeiratsantrag · LINKE.
- 24. Juni 2019Antwort des Magistrats · nach 69 WochenSTST 1178Öffentlich geförderter WohnraumStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen