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Leerstand von gefördertem Wohnraum - Beispiel Grempstraße

Vorlagentyp: B
2 Sitzungen
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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 06.08.2018, B 235

Betreff: Leerstand von gefördertem Wohnraum - Beispiel Grempstraße Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 26.04.2018, § 2648 - OA 232/18 OBR 2 - Zu 1.) Bei einem Mieterwechsel kann es gelegentlich vorkommen, dass Mietzeiten nicht nahtlos aneinander anknüpfen und Wohnungen für kurze Zeit nicht bewohnt sind. Dieser Leerstand bewegt sich, bezogen auf den Gesamtbestand von 32 Tsd. Sozialwohnungen in Frankfurt am Main, im Promillebereich. Strukturelle Leerstände von Sozialwohnungen sind nicht zu verzeichnen. Vermieter sind nach dem Hessischen Wohnungsbindungsgesetz (HWoBindG) und dem Hessischen Wohnraumfördergesetz (HWoFG) verpflichtet, Sozialwohnungen nur ihrem Zweck entsprechend zu verwenden, Zweckentfremdung und Leerstand sind nicht gestattet und stellen gemäß der o.g. Gesetze Ordnungswidrigkeiten dar.

Zu 2.) In der Grempstraße in 60487 Frankfurt am Main befinden sich 36 öffentlich geförderte Wohnungen eines privaten Vermieters. Die Wohnungen verteilen sich auf drei Liegenschaften und unterliegen noch bis zum Ablauf des 31.12.2019 den Bestimmungen des Hessischen Wohnungsbindungsgesetzes (HWoBindG) sowie des Hessischen Wohnraumfördergesetzes (HWoFG). Aktuell befindet sich keine dieser Wohnungen in der Vermittlung. Im Rahmen der allgemeinen Belegungskontrolle werden die Wohnungen regelmäßig durch das Amt für Wohnungswesen kontrolliert und mögliche Verstöße geprüft.Nebenvorlage: Antrag vom 22.08.2018, OF 640/2

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis

Der Weg dieser Vorlage

Am 6. August 2018 veröffentlichte der Magistrat diesen Bericht. Sie geht auf OA 232 zurück — Anregung, beschlossen am 12. März 2018. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 2
Sitzung 25 · 10.09.2018
TO I, TOP 23
Beraten
Auskunftsersuchen V 979 2018 1. Die Vorlage B 235 wird zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 640/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Enthaltung:
SPD
zu 2)
Enthaltung:
SPD
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung SPD zu 2. Annahme bei Enthaltung SPD

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 25 · 29.10.2018
TO I, TOP 31
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 235 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTION
Ablehnung:
Frankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION gegen FRANKFURTER (= Zurückweisung)

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