Leerstand von gefördertem Wohnraum - Beispiel Grempstraße
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Bericht des Magistrats vom 06.08.2018, B 235
Betreff: Leerstand von gefördertem Wohnraum - Beispiel Grempstraße Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 26.04.2018, § 2648 - OA 232/18 OBR 2 - Zu 1.) Bei einem Mieterwechsel kann es gelegentlich vorkommen, dass Mietzeiten nicht nahtlos aneinander anknüpfen und Wohnungen für kurze Zeit nicht bewohnt sind. Dieser Leerstand bewegt sich, bezogen auf den Gesamtbestand von 32 Tsd. Sozialwohnungen in Frankfurt am Main, im Promillebereich. Strukturelle Leerstände von Sozialwohnungen sind nicht zu verzeichnen. Vermieter sind nach dem Hessischen Wohnungsbindungsgesetz (HWoBindG) und dem Hessischen Wohnraumfördergesetz (HWoFG) verpflichtet, Sozialwohnungen nur ihrem Zweck entsprechend zu verwenden, Zweckentfremdung und Leerstand sind nicht gestattet und stellen gemäß der o.g. Gesetze Ordnungswidrigkeiten dar.
Zu 2.) In der Grempstraße in 60487 Frankfurt am Main befinden sich 36 öffentlich geförderte Wohnungen eines privaten Vermieters. Die Wohnungen verteilen sich auf drei Liegenschaften und unterliegen noch bis zum Ablauf des 31.12.2019 den Bestimmungen des Hessischen Wohnungsbindungsgesetzes (HWoBindG) sowie des Hessischen Wohnraumfördergesetzes (HWoFG). Aktuell befindet sich keine dieser Wohnungen in der Vermittlung. Im Rahmen der allgemeinen Belegungskontrolle werden die Wohnungen regelmäßig durch das Amt für Wohnungswesen kontrolliert und mögliche Verstöße geprüft.Nebenvorlage: Antrag vom 22.08.2018, OF 640/2
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Der Weg dieser Vorlage
Am 6. August 2018 veröffentlichte der Magistrat diesen Bericht. Sie geht auf OA 232 zurück — Anregung, beschlossen am 12. März 2018. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung SPD zu 2. Annahme bei Enthaltung SPD
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION gegen FRANKFURTER (= Zurückweisung)