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Vermietung unter Ausschluss des Amtes für Wohnungswesen? Umgang mit dem öffentlich geförderten Wohnungsbestand in der Grempstraße

Vorlagentyp: STMagistrat
69 Wochen bis zur Antwort11 Stationen im Verfahren
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Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2019, ST 28

Betreff: Vermietung unter Ausschluss des Amtes für Wohnungswesen? Umgang mit dem öffentlich geförderten Wohnungsbestand in der Grempstraße Zu 1: Das Amt für Wohnungswesen überprüft im Rahmen der Belegungskontrolle regelmäßig den Bestand aller öffentlich geförderten Wohnungen.

Zu 2: Die jeweiligen Verstöße des Vermieters sind bekannt und wurden sanktioniert, die Verfahren sind jedoch zum Teil noch nicht abgeschlossen. Die längerfristigen Leerstände wurden zwischenzeitlich beendet. Eine weitere, seit Sommer 2018 frei gemeldete Wohnung befindet sich noch in der Vermittlung. Grundsätzlich ist es dem Magistrat aus Datenschutzgründen nicht möglich, detaillierte Informationen aus den Verfahren weiterzugeben.

Zu 3. Über die anhängigen Verfahren hat das Amtsgericht Frankfurt am Main noch nicht entschieden. Der Magistrat wird den Ortsbeirat zu gegebener Zeit unaufgefordert über den Fortgang informieren.

Zu 4. Das Hessische Wohnungsbindungsgesetz (HWoBindG) definiert ungenehmigten Leerstand, ungenehmigte Überlassung oder Nutzung, Verletzung von Informations- und Mitteilungspflichten sowie Mietpreisüberhöhung als Ordnungswidrigkeiten, die mit Bußgeldern geahndet werden können. Die Höchstsätze der Bußgelder reichen von 2.500,- € bis 50.000,- €. Ordnungswidriges Verhalten ist trotz hoher Bußgelder nicht immer gänzlich auszuschließen. Es handelt sich hier jedoch um "unrühmliche" Einzelfälle, bezogen auf die Vielzahl der Vorgänge rund um die Verwaltung von rund 32.000 Sozialwohnungen in Frankfurt am Main.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 28. Februar 2018OFOF 520/2Leerstand von gefördertem Wohnraum - Beispiel GrempstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF, Piraten
  2. 12. März 2018OAOA 232Leerstand von gefördertem Wohnraum - Beispiel GrempstraßeAnregung
  3. 6. August 2018BB 235Leerstand von gefördertem Wohnraum - Beispiel GrempstraßeMagistratsbericht
  4. 22. August 2018OFOF 640/2Vermietung unter Ausschluss des Amts für Wohnungswesen? Umgang mit dem öffentlich geförderten Wohnungsbestand in der GrempstraßeOrtsbeiratsantrag · LINKE.
  5. 10. September 2018VV 979Vermietung unter Ausschluss des Amtes für Wohnungswesen? Umgang mit dem öffentlich geförderten Wohnungsbestand in der GrempstraßeAnfrage
  6. 14. Januar 2019Sie sind hier
    STST 28Vermietung unter Ausschluss des Amtes für Wohnungswesen? Umgang mit dem öffentlich geförderten Wohnungsbestand in der Grempstraße
    Stellungnahme
  7. 8. März 2019OFOF 767/2Öffentlich geförderter WohnraumOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  8. 25. März 2019VV 1223Öffentlich geförderter WohnraumAnfrage
  9. 25. April 2019OFOF 792/2Staffelmietverträge im geförderten Wohnungsbau! Wie reagiert der Magistrat?Ortsbeiratsantrag · LINKE.
  10. 17. Juni 2019VV 1316Staffelmietverträge im geförderten Wohnungsbau! Wie reagiert der Magistrat?Anfrage
  11. 24. Juni 2019Antwort des Magistrats · nach 69 WochenSTST 1178Öffentlich geförderter WohnraumStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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