Staffelmietverträge im geförderten Wohnungsbau! Wie reagiert der Magistrat?
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Stellungnahme des Magistrats vom 01.11.2019, ST 2018
Betreff: Staffelmietverträge im geförderten Wohnungsbau! Wie reagiert der Magistrat?
Zu 1: Mit dem Ende des Status "öffentlich gefördert" hören die direkten rechtlichen Einflussmöglichkeiten des Magistrats der Stadt Frankfurt in Hinblick auf die Mietpreisgestaltung des Vermieters auf. Der Abschluss von Staffelmietverträgen, deren Staffeln nach Ende der Mietpreis- und Belegungsbindung wirksam werden, entspricht dem Grundsatz der Vertragsfreiheit und kann nach geltendem Recht nicht ausgeschlossen werden. Jedoch gibt es bundesweit eine sehr intensive Debatte über die angerissenen wohnungspolitischen Fragestellungen und eine Vielzahl von Ideen und Gesetzesinitiativen.
Zu 2: Um Wohnraum auch nach Ablauf der Eigenschaft "öffentlich gefördert" zu sichern, strebt der Magistrat den Erwerb von Belegungsrechten an. Hierfür steht ihm ein Instrument in Form von städtischen Richtlinien zur Verfügung. Diese sollen in Kürze um zwei Richtlinien erweitert werden, um noch mehr Belegungsrechte aufzukaufen.
Zu 3: Das Jobcenter Frankfurt bewertet lediglich die Angemessenheit der Unterkunftskosten im Sinne des SGB II. Unabhängig hiervon ist die mietrechtliche Betrachtung der Angelegenheit. Ob die Vereinbarung einer Staffelmiete (zwischen Mieter und Vermieter!) im geförderten Wohnungsbau, die mit Mietpreissteigerungen nach Ende der Mietpreis- und Belegungsbindung einhergeht, aufgrund der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 03.12.2003 (VIII ZR 157/03) zulässig ist oder nicht, kann im Rahmen der Fallbearbeitung im Jobcenter Frankfurt nicht beurteilt werden. Mietinteressenten haben vor Abschluss eines Mietvertrages die Möglichkeit, sich bei der Mietrechtlichen Beratung des Amtes für Wohnungswesen über die Konsequenz von Staffelmietverträgen beraten zu lassen. Kundinnen und Kunden im Jobcenter werden bei mietrechtlich problematischen Fragestellungen gezielt dahingehend beraten und auf das Angebot des Amtes für Wohnungswesen hingewiesen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. August 2018BB 235Leerstand von gefördertem Wohnraum - Beispiel GrempstraßeMagistratsbericht
- 10. September 2018VV 979Vermietung unter Ausschluss des Amtes für Wohnungswesen? Umgang mit dem öffentlich geförderten Wohnungsbestand in der GrempstraßeAnfrage
- 25. April 2019OFOF 792/2Staffelmietverträge im geförderten Wohnungsbau! Wie reagiert der Magistrat?Ortsbeiratsantrag · LINKE.
- 17. Juni 2019VV 1316Staffelmietverträge im geförderten Wohnungsbau! Wie reagiert der Magistrat?Anfrage
- 23. August 2019MM 126Frankfurter Programm zur sozialen Mietwohnungsbauförderung Richtlinien zum Erwerb von Belegungsrechten durch die Verlängerung/Anschlussförderung von Belegungs- und MietpreisbindungenMagistratsvortrag
- 23. August 2019MM 125Frankfurter Programm zur sozialen Mietwohnungsbauförderung Richtlinien zum Erwerb von Belegungsrechten an bestehendem WohnraumMagistratsvortrag
- 1. November 2019Sie sind hierSTST 2018Staffelmietverträge im geförderten Wohnungsbau! Wie reagiert der Magistrat?Stellungnahme
- 5. Juni 2020OFOF 1091/2Richtlinien zum geförderten WohnenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 25. Juli 2020OFOF 1140/2Richtlinien zum geförderten Wohnen - weiterer Ankauf von Belegungsrechten?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE, LINKE.
- 24. August 2020VV 1741Richtlinien zum geförderten Wohnen - weiterer Ankauf von Belegungsrechten?Anfrage
- 28. Mai 2021Antwort des Magistrats · nach 147 WochenSTST 1175Richtlinien zum geförderten Wohnen - weiterer Ankauf von Belegungsrechten?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab