Richtlinien zum geförderten Wohnen - weiterer Ankauf von Belegungsrechten?
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, den Stand der Debatte über Mietverträge im geförderten Wohnraum sowie die Nutzung von Belegungsrechten zu prüfen. Dies ist wichtig, um die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum zu fördern und die Ergebnisse der aktuellen Wohnungsbaupolitik zu bewerten.
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Neues zu Adalbertstraße per E-MailFragen an den Magistrat
- Wie ist der Stand der bundesweit geführten "intensive[n] Debatte" über die Gestaltung von Mietverträgen nach Ablauf der Bindungsfristen im geförderten Wohnraum, und welche Gesetzesinitiativen wurden nach Kenntnis des Magistrats bisher veranlasst?
- In welchem Umfang konnte die Neufassung der Richtlinien zum Erwerb von Belegungsrechten (M 125 und M 126) bisher zur Steigerung des Erwerbs von Belegungsrechten im privaten Wohnungsbestand genutzt werden?
- Welche Belegungsrechte konnten in den letzten Jahren im zuvor geförderten Wohnungsbestand im Ortsbezirk 2 erworben werden?
- Wie ist der Stand der Verhandlungen mit den aktuellen Eigentümern der Wohnanlage Adalbertstraße/Leipziger Straße (Ablauf der Bindungsfrist Ende 2021)?
Kontext
Der Magistrat wird gebeten, wie folgt zu prüfen und zu berichten:
Begründung
In der Stellungnahme des Magistrats ST 2018 zum Abschluss von Staffelmietverträgen in den seit diesem Jahr aus der Bindung gefallenen Wohnungsbeständen in der Grempstraße wird auf die fehlenden Eingriffsmöglichkeiten bei der Gestaltung von Mietverträgen im zuvor geförderten Wohnungsbestand hingewiesen. Zugleich wird auf eine angeblich "intensive Debatte über die angerissenen wohnungspolitischen Fragestellungen" Bezug genommen. Über die Ergebnisse dieser Debatte würde der Ortsbeirat gern Näheres erfahren. Da entgegen der Vereinbarung, im Rahmen von Neubauvorhaben für einen 30-prozentigen Anteil geförderter Wohnungen zu sorgen, auch nach Angaben des Planungsdezernenten der Anteil an allen Formen "geförderter Mietwohnungen" im Jahr 2019 noch unter 10 Prozent lag (259 geförderte Wohnungen bei einer Gesamtzahl von 3.583 Neubauwohnungen), konzentriert sich der Magistrat zur Schaffung des dringend benötigten bezahlbaren Wohnraums auf den Erwerb von Belegungsrechten in Liegenschaften, die nach Rückzahlung der Wohnungsbaudarlehen nicht mehr der Bindung unterliegen. Im Hinblick auf die öffentlichen Wohnungsbaugesellschaften - hier vor allem die städtische ABG - sind dabei durchaus Erfolge zu verzeichnen. Im Jahr 2017 waren 247 der insgesamt 292 neu gebundenen Wohnungen in ABG-Besitz. Dagegen ist die Aktion "Schlauvermieter", die Privateigentümerinnen bzw. Privateigentümer zu Vereinbarungen bezüglich Belegrechten für die von ihnen vermieteten Wohnungen animieren soll, nur als Fehlschlag zu bezeichnen. 2018 wurden nach Tätigkeitsbericht des Amtes für Wohnungswesen (AfW) lediglich in sieben Fällen Belegungsrechte erworben. Auch bei finanzieller Förderung der Privateigentümer kann das AfW deren Renditeerwartungen angesichts der Situation auf dem Frankfurter Wohnungsmarkt offensichtlich nicht befriedigen. Die leicht modifizierten "weiteren Richtlinien" (siehe M 125 und M 126), die vor allem Vereinbarungen bezüglich kleinerer Mietwohnungen fördern sollen, werden daran nichts Entscheidendes verändern können. Es ist daher mehr als fraglich, ob die Aktion "Schlauvermieter" den erforderlichen finanziellen Aufwand rechtfertigen kann. Da nach Angaben des AfW bis zum Jahr 2023 zusätzlich mindestens 4.400 geförderte Wohnungen - vor allem bedingt durch die vorzeitige Rückzahlung von Darlehen, was die ohnehin geringe Bindungsfrist noch verkürzt - aus der Belegungsbindung fallen werden, können die Ergebnisse der derzeitigen Wohnungsbaupolitik nicht überzeugen. Als Standort (überwiegend früher) geförderten Wohnraums ist auch Bockenheim von dieser Entwicklung massiv betroffen. Hier laufen Ende 2021 u. a. Belegungsbindungen für die mehrfach verkaufte Wohnanlage Adalbertstraße/Leipziger Straße aus.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. August 2018BB 235Leerstand von gefördertem Wohnraum - Beispiel GrempstraßeMagistratsbericht
- 25. April 2019OFOF 792/2Staffelmietverträge im geförderten Wohnungsbau! Wie reagiert der Magistrat?Ortsbeiratsantrag · LINKE.
- 17. Juni 2019VV 1316Staffelmietverträge im geförderten Wohnungsbau! Wie reagiert der Magistrat?Anfrage
- 23. August 2019MM 125Frankfurter Programm zur sozialen Mietwohnungsbauförderung Richtlinien zum Erwerb von Belegungsrechten an bestehendem WohnraumMagistratsvortrag
- 23. August 2019MM 126Frankfurter Programm zur sozialen Mietwohnungsbauförderung Richtlinien zum Erwerb von Belegungsrechten durch die Verlängerung/Anschlussförderung von Belegungs- und MietpreisbindungenMagistratsvortrag
- 1. November 2019STST 2018Staffelmietverträge im geförderten Wohnungsbau! Wie reagiert der Magistrat?Stellungnahme
- 5. Juni 2020OFOF 1091/2Richtlinien zum geförderten WohnenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 25. Juli 2020OFOF 1140/2Richtlinien zum geförderten Wohnen - weiterer Ankauf von Belegungsrechten?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE, LINKE.
- 24. August 2020Sie sind hierVV 1741Richtlinien zum geförderten Wohnen - weiterer Ankauf von Belegungsrechten?Anfrage
- 28. Mai 2021Antwort des Magistrats · nach 147 WochenSTST 1175Richtlinien zum geförderten Wohnen - weiterer Ankauf von Belegungsrechten?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme