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Richtlinien zum geförderten Wohnen - weiterer Ankauf von Belegungsrechten?

Vorlagentyp: STMagistrat
102 Wochen bis zur Antwort7 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat hat in seiner Stellungnahme dargelegt, dass bisher keine Einigung bezüglich einer konkreten Initiative zum Ankauf von Belegungsrechten erzielt werden konnte. Trotz der Herausforderungen wird die Aktion Schlauvermieter als wichtig erachtet, um Familien zu unterstützen und den Wohnungsbestand zu verbessern.

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Stellungnahme des Magistrats

Zu 1): Bisher konnte man sich auf keine Einigung verständigen, die zur einer konkreten Initiative gemündet hat. Bisher ist dem Magistrat nicht bekannt, dass man sich bezüglich einer konkreten Initiative auf eine Einigung verständigen konnte. Zu 2): Im Wohnungsbestand privater Eigentümer ist bisher keine signifikante Steigerung zu verzeichnen. Im Bereich der Wohnungsbaugesellschaften haben die neuen Richtlinien bereits zu einer erheblichen qualitativen und quantitativen Verbesserung geführt. Dies betraf vor allem die Umstellung der Vertragslaufzeiten auf das am Mieter orientierte, perpetuierende Vertragssystem und die Bindungsverlängerung von 450 Wohnungen, deren Sozialbindungen zum 31.12.2019 ausgelaufen sind. Der Magistrat widerspricht jedoch der ausgedrückten Infragestellung der Sinnhaftigkeit der Aktion Schlauvermieter durch den Ortsbeirat, da sich Werbemaßnahmen unter dem genannten Label an alle Wohnungseigentümer in Frankfurt richten, nicht nur an Privatpersonen. Angesichts der Tatsache, dass über 40% der Mietwohnungen in Frankfurt am Main von Privat- und Einzeleigentümern angeboten werden, wäre es aus Sicht des Magistrats jedoch fahrlässig, auf dieses Instrument zu verzichten, wenngleich der Erfolg in diesem Segment nicht sehr groß ist. Der Magistrat bleibt aber bei seiner Auffassung, dass jede Familie, der durch den Erwerb eines Belegungsrechtes geholfen werden konnte, einen Erfolg darstellt und dieser den betriebenen Aufwand auch finanziell rechtfertigt. Zu 3): Im Ortsbezirk 2 sind bislang 131 Belegungsrechte erworben worden. Davon befinden sich 30 Belegungsrechte in ehemals geförderten Wohnungen. Zu 4): Es gab mehrere Gespräche mit dem Eigentümer, bei dem die Stadt ein Angebot zum Ankauf von Belegrechten vorgelegt hat. Eine Einigung liegt noch nicht vor, der Magistrat wird hierzu unaufgefordert berichten.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 17. Juni 2019VV 1316Staffelmietverträge im geförderten Wohnungsbau! Wie reagiert der Magistrat?Anfrage
  2. 23. August 2019MM 126Frankfurter Programm zur sozialen Mietwohnungsbauförderung Richtlinien zum Erwerb von Belegungsrechten durch die Verlängerung/Anschlussförderung von Belegungs- und MietpreisbindungenMagistratsvortrag
  3. 23. August 2019MM 125Frankfurter Programm zur sozialen Mietwohnungsbauförderung Richtlinien zum Erwerb von Belegungsrechten an bestehendem WohnraumMagistratsvortrag
  4. 1. November 2019STST 2018Staffelmietverträge im geförderten Wohnungsbau! Wie reagiert der Magistrat?Stellungnahme
  5. 25. Juli 2020OFOF 1140/2Richtlinien zum geförderten Wohnen - weiterer Ankauf von Belegungsrechten?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE, LINKE.
  6. 24. August 2020VV 1741Richtlinien zum geförderten Wohnen - weiterer Ankauf von Belegungsrechten?Anfrage
  7. 28. Mai 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 102 Wochen
    STST 1175Richtlinien zum geförderten Wohnen - weiterer Ankauf von Belegungsrechten?
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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