Gleisausbau der Main-Weser-Strecke hier: Fragen zur Durchführung
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Es hat sich gezeigt, dass Lärmschutzwände waagerecht abgestrahlten Lärm absorbieren. Nach oben abgestrahlten Lärm jedoch wird unter darüberführenden Brücken reflektiert und über Lärmschutzwälle hinweggeleitet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2002, ST 1662 Aktenzeichen: 69
Inhalt
Auskunftsersuchen vom 06.06.2002, V 578
entstanden aus Vorlage: OF 461/9 vom 16.05.2002
Betreff:
Gleisausbau der Main-Weser-Strecke hier: Fragen zur Durchführung
Vorgang:
OF 428 OBR 9; OF 455 OBR 9
Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zur Beantwortung an die Deutsche Bahn AG weiterzuleiten:
- Werden die Unterführungen Woogstraße/Am Ginnheimer Wäldchen und Reichelstraße während der Bauarbeiten zeitweise komplett gesperrt sein? Wenn ja, wie lange ungefähr?
- Aus welchen Gründen werden die Lärmschutzwände nicht zwischen den Fernverkehrsgleisen einerseits und den (Ginnheim zugewandten) S-Bahngleisen andererseits errichtet?
- Wie werden im Bereich der Unterführung Reichelstraße zukünftig die Gleise gegen unbefugtes Betreten (z.B. durch Kinder) in Richtung Niddapark geschützt?
- Werden die Unterseiten von den über die Gleise führenden Brücken mit lärmabsorbierenden Maßnahmen bearbeitet? Wenn ja, welche?
Begründung:
Es hat sich gezeigt, dass Lärmschutzwände waagerecht abgestrahlten Lärm absorbieren. Nach oben abgestrahlten Lärm jedoch wird unter darüberführenden Brücken reflektiert und über Lärmschutzwälle hinweggeleitet.
Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. Mai 2002OFOF 461/9Gleisausbau der Main-Weser-Strecke hier: Fragen zur DurchführungOrtsbeiratsantrag · CDU
- 6. Juni 2002Sie sind hierVV 578Gleisausbau der Main-Weser-Strecke hier: Fragen zur DurchführungAnfrage
- 16. September 2002Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 1662Gleisausbau der Main-Weser-Strecke, hier. Fragen zur DurchführungStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen