Renaturierung des Luderbachs (III) hier: zwischen Ziegelhüttenweg und Schwarzsteinkautweg
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat wird um Auskunft über geplante Maßnahmen zur Renaturierung des Luderbachs zwischen Ziegelhüttenweg und Schwarzsteinkautweg gebeten. Insbesondere wird nach den Auswirkungen auf die Gärten und der Zugänglichkeit des Geländes für die Öffentlichkeit gefragt. Ziel ist es, Klarheit über die geplanten Eingriffe und deren Folgen für die Anwohner zu erhalten.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Zu dieser Straße geht es weiter
Ziegelhüttenweg — 20 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 13.10.2026.
- Ersatz eines Baumes im Ziegelhüttenweg13.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Radverkehrsführung im Ziegelhüttenweg ab Hausnummer 8 überprüfen und alternative Gestaltungsmöglichkeiten aufzeigen12.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Verkehrssicherheit und Sperrmüllsituation im Bodenbacher Weg verbessern25.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Neues zu Ziegelhüttenweg per E-MailFragen an den Magistrat
Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
- Ob weitere Maßnahmen bezüglich der Renaturierung des Luderbachs zwischen Ziegelhüttenweg und Schwarzsteinkautweg geplant sind?
- Falls I. zutreffend wird der Magistrat gebeten mitzuteilen; 1. inwieweit eine Abflachung an der westlichen Uferseite geplant ist; 2. inwieweit von der unter II.1 beschriebenen Maßnahme die westlichen Gärten durch Kürzungen betroffen sind; 3. inwieweit eine Verlegung des Luderbachs in östliche Richtung noch erfolgen wird; 4. inwieweit die Gärten östliche des Luderbachs - falls II.3 zutreffend - von der Baumaßnahme betroffen sind; 5. inwieweit das Gelände der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden soll; 6. falls II.5 zutreffend, wie eine Einfriedung der Gärten zu der für die Öffentlichkeit geöffneten Fläche erfolgen soll; 7. falls II.5 zutreffend, inwiefern eine Beleuchtung der für die Öffentlichkeit geöffneten Fläche erfolgen soll; 8. welche Folgen eine Verkleinerung der Gärten unter die im Bebauungsplan Nr. 538 vorgeschriebene Fläche von 300 Quadratmeter hätte; 9. inwieweit die betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümer der Gärten bezüglich der geplanten Maßnahme informiert worden sind.
Begründung
Der Luderbach ist im Bereich der der Freizeitgärten zwischen dem Schwarzsteinkautweg und dem Ziegelhüttenweg naturnah umgebaut worden. Siehe hierzu auch die Stellungnahme des Magistrats vom 15. Februar 2016, ST 309, und die Stellungnahme des Magistrats vom 14. März 2016, ST 487. Die Maßnahme ist mit einem nicht unerheblichen Teil der Fläche von 30 Gärten an der östlichen Seite des Bachlaufs einhergegangen. Eigentümerinnen und Eigentümer des direkt an der westlichen Seite des Bachlaufs angrenzenden Areals berichten nun von Kontaktaufnahmen seitens der Stadt Frankfurt am Main. Gegenstand dieser Kontaktaufnahmen sind weitere Baumaßnahmen und damit verbundene Eingriffe in die Gärten westlich des Luderbachs.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. August 2022OFOF 517/5Renaturierung des Luderbachs (III) hier: zwischen Ziegelhüttenweg und SchwarzsteinkautwegOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD, FDP
- 9. September 2022Sie sind hierVV 479Renaturierung des Luderbachs (III) hier: zwischen Ziegelhüttenweg und SchwarzsteinkautwegAnfrage
- 19. Dezember 2022Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 2790Renaturierung des Luderbachs (III)Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen