Renaturierung des Luderbachs
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 06.11.2015, OM 4714 entstanden aus Vorlage: OF 1162/5 vom 20.10.2015
Betreff: Renaturierung des Luderbachs Der Magistrat wird gebeten , 1. die Planungen zur Renaturierung des Luderbachs im Ortsbeirat 5 vorzustellen, sobald es eine abschließende Planung gibt und 2. bis zur Vorstellung im Ortsbeirat keine präjudizierenden Entscheidungen zu fällen oder vollendete Tatsachen zu schaffen.
Begründung: Die Pächterinnen und Pächter der an den Luderbach angrenzenden Freizeitgärten sind durch die Ankündigung des Magistrats der Stadt Frankfurt am Main, den Luderbach zu renaturieren, verunsichert. Mit der Renaturierung geht ein Verlust eines Teils der Gartenfläche und teilweise auch der Verlust der Gartenhäuser einher. Auf einer Informationsveranstaltung des Magistrats der Stadt Frankfurt wurde den Pächterinnen und Pächtern das Vorhaben bereits vorgestellt. Der Vorstellung schließen sich Ortstermine mit den Pächterinnen und Pächtern an. Nach der Überarbeitung der Planungen wünscht der Ortsbeirat eine Vorstellung, um sich abschließend ein Bild machen zu können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. Oktober 2015OFOF 1162/5Renaturierung des LuderbachsOrtsbeiratsantrag · CDU
- 6. November 2015Sie sind hierOMOM 4714Renaturierung des LuderbachsDirektanregung
- 15. Februar 2016STST 309Renaturierung des LuderbachsStellungnahme
- 14. März 2016STST 487Renaturierung des Luderbachs (II)Stellungnahme
- 19. Dezember 2022Antwort des Magistrats · nach 374 WochenSTST 2790Renaturierung des Luderbachs (III)Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats