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Renaturierung des Luderbachs (III)

Vorlagentyp: STMagistrat
374 Wochen bis zur Antwort7 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Die Renaturierung des Luderbachs sieht die Schaffung naturnaher Bachaue vor, um die ökologische Entwicklung des Gewässers zu fördern. Der Magistrat plant, die Freizeitgärten zurückzubauen und die Uferbereiche zu gestalten, um dem Gewässer mehr Raum zu geben. Ziel ist es, die Flächen für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen, abhängig von der Genehmigung des Umweltamtes.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Stellungnahme des Magistrats

Zu I:

Im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 538 ist für den Luderbach eine naturnahe Bachaue vorgesehen. Diese Vorgabe des Bebauungsplanes setzt der Magistrat zurzeit um. Das gesamte Gelände befindet sich im städtischen Besitz.

Zu II:

  1. 2020 erhielt der Luderbach in einem ersten Bauabschnitt auf der östlichen Bachseite zwischen Schwarzsteinkautweg und Ziegelhüttenweg eine ca. 8 bis 10 Meter breite Bachaue, d. h. die Freizeitgärten wurden im Einvernehmen mit den Pächtern und Pächterinnen, zurückgebaut. Zwischen Bach und Kleingärten ist eine natürliche Aue entstanden, die sich selbst entwickeln kann. Nun soll in einem zweiten Bauabschnitt auch auf der westlichen Seite eine ca. 5 bis 8 Meter breite Bachaue entstehen.
  2. In Gesprächen mit den Freizeitgartenpächterinnen und -pächtern wurde gemeinsam festgelegt, welche Rückbaumaßnahmen auf den jeweiligen Parzellen durchgeführt werden.
  3. Die Arbeiten auf der östlichen Bachseite sind abgeschlossen.
  4. Es ist vorgesehen auch das westliche Ufer abzuflachen und dem Gewässer mehr Raum zu geben sich selbst zu entwickeln. Ein gewässerbegleitender unbefestigter Unterhaltungsweg ist hier nicht notwendig. Aus diesem Grund ist der Eingriff in die Gartenparzellen auf der westlichen Seite auch etwas geringer als am östlichen Ufer.
  5. Ob das Gelände der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden kann, hängt von dem Bau eines abschließenden Zauns entlang der Gärten auf beiden Seiten des Baches ab. Da sich die Flächen im Landschaftsschutzgebiet befinden, ist hierzu eine Genehmigung des Umweltamtes erforderlich. Diese Ausnahmegenehmigung muss noch eingeholt werden. Auf der östlichen Seite ist ein unbefestigter Weg hergestellt worden. Es ist nicht vorgesehen diesen Weg zu befestigen, wenn diese Fläche der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird.
  6. Siehe Antwort zu Frage Nr. 5
  7. Eine Beleuchtung der Flächen ist nicht vorgesehen.
  8. Die einzelnen Pächterinnen und Pächter haben bzw. werden neue Pachtverträge mit einem jeweils geringeren Pachtzins entsprechend den durch den Umbau reduzierten Flächen erhalten.
  9. Alle Pächterinnen und Pächter wurden bzw. werden in Einzelgesprächen vor Ort über die geplanten Maßnahmen und die Auswirkungen auf Ihre Gärten informiert und bekamen bzw. bekommen die Ergebnisse des jeweiligen Gesprächs in schriftliche Form zugestellt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 20. Oktober 2015OFOF 1162/5Renaturierung des LuderbachsOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 6. November 2015OMOM 4714Renaturierung des LuderbachsDirektanregung
  3. 15. Februar 2016STST 309Renaturierung des LuderbachsStellungnahme
  4. 14. März 2016STST 487Renaturierung des Luderbachs (II)Stellungnahme
  5. 25. August 2022OFOF 517/5Renaturierung des Luderbachs (III) hier: zwischen Ziegelhüttenweg und SchwarzsteinkautwegOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD, FDP
  6. 9. September 2022VV 479Renaturierung des Luderbachs (III) hier: zwischen Ziegelhüttenweg und SchwarzsteinkautwegAnfrage
  7. 19. Dezember 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 374 Wochen
    STST 2790Renaturierung des Luderbachs (III)
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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