Renaturierung des Luderbachs (II)
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Stellungnahme des Magistrats vom 14.03.2016, ST 487
Betreff: Renaturierung des Luderbachs (II) zu 1. und 2.: Gemäß Bebauungsplan Nr. 538 sind beidseitig des Luderbachs Geländestreifen als naturnahe Bachaue ausgewiesen. Betroffen sind insgesamt 70 Gärten. Die aktuelle Maßnahme "Renaturierung des Luderbachs" betrifft das direkt an die östliche Seite des Bachlaufs angrenzende Areal. Es handelt sich um 30 Gärten mit der entsprechenden Pächteranzahl. zu 3 a, b und c: Die meisten der betroffenen Verträge wurden in den Jahren nach 1990 abgeschlossen. Eine entsprechende Statistik zu den Daten der Vertragsabschlüsse bei Grabelandgärten wird nicht geführt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. Oktober 2015OFOF 1162/5Renaturierung des LuderbachsOrtsbeiratsantrag · CDU
- 6. November 2015OMOM 4714Renaturierung des LuderbachsDirektanregung
- 9. November 2015OFOF 1184/5Renaturierung des Luderbachs (II)Ortsbeiratsantrag · CDU
- 27. November 2015VV 1520Renaturierung des Luderbachs (II)Anfrage
- 15. Februar 2016STST 309Renaturierung des LuderbachsStellungnahme
- 14. März 2016Sie sind hierSTST 487Renaturierung des Luderbachs (II)Stellungnahme
- 19. Dezember 2022Antwort des Magistrats · nach 374 WochenSTST 2790Renaturierung des Luderbachs (III)Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab