Renaturierung des Luderbachs (II)
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenInhalt
Auskunftsersuchen vom 27.11.2015, V 1520 entstanden aus Vorlage: OF 1184/5 vom 09.11.2015
Betreff: Renaturierung des Luderbachs (II) Der Magistrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:
- Wie viele Kleingärten sind von der Gewässerunterhaltungsmaßnahme am Luderbach gemäß Bebauungsplan Nr. 538 betroffen?
- Wie viele Pächter sind von der Gewässerunterhaltungsmaßnahme am Luderbach gemäß Bebauungsplan Nr. 538 betroffen?
- Wie viele der bestehenden Pachtverträge
- a)haben bereits vor dem 05.04.1984 (1. Aufstellungsbeschluss) bestanden;
- b)wurden zwischen dem 05.04.1984 und dem 15.12.1998 unterschrieben und
- c)sind erst nach dem 15.12.1998 (Inkrafttreten) abgeschlossen worden? Begründung: Die Pächterinnen und Pächter der an den Luderbach angrenzenden Freizeitgärten sind durch die Ankündigung des Magistrats der Stadt Frankfurt am Main, den Luderbach zu renaturieren, verunsichert. Mit der Renaturierung geht ein Verlust eines Teils der Gartenfläche und teilweise auch der Verlust der Gartenhäuser einher. Für den Ortsbeirat ist es wünschenswert zu wissen, in welchem der drei Zeiträume die Kleingärten jeweils gepachtet worden sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. November 2015OFOF 1184/5Renaturierung des Luderbachs (II)Ortsbeiratsantrag · CDU
- 27. November 2015Sie sind hierVV 1520Renaturierung des Luderbachs (II)Anfrage
- 14. März 2016Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 487Renaturierung des Luderbachs (II)Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen