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Bereitstellung ausreichender Schul- und Kinderbetreuungsplätze im Stadtbezirk 9

Vorlagentyp: V
134 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren1 Sitzung

Zusammenfassung

Der Antrag zielt darauf ab, die Bereitstellung ausreichender Schul- und Kinderbetreuungsplätze im Stadtbezirk 9 sicherzustellen. Dies ist notwendig, da ab 2026 ein Rechtsanspruch auf Betreuung für Grundschulkinder besteht. Die erwarteten Ergebnisse sind eine verbesserte Verfügbarkeit von Betreuungsplätzen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Fragen an den Magistrat

Der Magistrat wird um Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:

Was wird konkret unternommen, um ab dem Schuljahr 2022/2023

  1. eine ausreichende Anzahl an Grundschulplätzen;
  2. eine ausreichende Anzahl an

a) Grundschul-Betreuungsplätzen;

b) Plätzen im U-3-Bereich;

c) Plätzen im Ü-3-Bereich;

  1. eine ausreichende Anzahl an Ganztagsbetreuungsplätzen

vorzuhalten und wie die aktuellen Zahlen dazu sind.

Begründung

Ab dem Jahr 2026 gilt auch für Grundschulkinder ein Rechtsanspruch auf Betreuung. Für Kindergartenkinder besteht der Rechtsanspruch bereits.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 5. März 2020OFOF 796/9Rechtsanspruch auf Grundschulkinderbetreuung auch im Ortsbezirk 9Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 28. Mai 2020VV 1660Rechtsanspruch auf Grundschulkinderbetreuung auch im Ortsbezirk 9Anfrage
  3. 25. April 2022OFOF 243/9Bereitstellung ausreichender Schul- und Kinderbetreuungsplätze im Stadtbezirk 9Ortsbeiratsantrag · CDU
  4. 25. April 2022OFOF 257/9Bereitstellung ausreichender Schul- und Kinderbetreuungsplätze im Stadtbezirk 9Ortsbeiratsantrag · CDU
  5. 5. Mai 2022Sie sind hier
    VV 395Bereitstellung ausreichender Schul- und Kinderbetreuungsplätze im Stadtbezirk 9
    Anfrage
  6. 30. September 2022Antwort des Magistrats · nach 134 WochenSTST 2280Bereitstellung ausreichender Schul- und Kinderbetreuungsplätze im Stadtbezirk 9Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 9
Sitzung 13 · 15.09.2022
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 4

Mitdiskutieren

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