Bereitstellung ausreichender Schul- und Kinderbetreuungsplätze im Stadtbezirk 9
Zusammenfassung
Der Antrag zielt darauf ab, die Bereitstellung ausreichender Schul- und Kinderbetreuungsplätze im Stadtbezirk 9 sicherzustellen. Dies ist notwendig, da ab 2026 ein Rechtsanspruch auf Betreuung für Grundschulkinder besteht. Die erwarteten Ergebnisse sind eine verbesserte Verfügbarkeit von Betreuungsplätzen.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenFragen an den Magistrat
Der Magistrat wird um Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:
Was wird konkret unternommen, um ab dem Schuljahr 2022/2023
- eine ausreichende Anzahl an Grundschulplätzen;
- eine ausreichende Anzahl an
a) Grundschul-Betreuungsplätzen;
b) Plätzen im U-3-Bereich;
c) Plätzen im Ü-3-Bereich;
- eine ausreichende Anzahl an Ganztagsbetreuungsplätzen
vorzuhalten und wie die aktuellen Zahlen dazu sind.
Begründung
Ab dem Jahr 2026 gilt auch für Grundschulkinder ein Rechtsanspruch auf Betreuung. Für Kindergartenkinder besteht der Rechtsanspruch bereits.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. März 2020OFOF 796/9Rechtsanspruch auf Grundschulkinderbetreuung auch im Ortsbezirk 9Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 28. Mai 2020VV 1660Rechtsanspruch auf Grundschulkinderbetreuung auch im Ortsbezirk 9Anfrage
- 25. April 2022OFOF 243/9Bereitstellung ausreichender Schul- und Kinderbetreuungsplätze im Stadtbezirk 9Ortsbeiratsantrag · CDU
- 25. April 2022OFOF 257/9Bereitstellung ausreichender Schul- und Kinderbetreuungsplätze im Stadtbezirk 9Ortsbeiratsantrag · CDU
- 5. Mai 2022Sie sind hierVV 395Bereitstellung ausreichender Schul- und Kinderbetreuungsplätze im Stadtbezirk 9Anfrage
- 30. September 2022Antwort des Magistrats · nach 134 WochenSTST 2280Bereitstellung ausreichender Schul- und Kinderbetreuungsplätze im Stadtbezirk 9Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 4