Fragen des Ortsbeirates beantworten!
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 1 fordert den Magistrat auf, mehrere unbeantwortete Fragen zu klären, die sich auf den städtebaulichen Vertrag und die Planungen des Bebauungsplans Nr. 905 beziehen. Ziel ist es, eine umfassende und vollständige Antwort auf die Anliegen des Ortsbeirats zu erhalten.
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Thema Stadtplanung verfolgenFragen an den Magistrat
Mit der der Stellungnahme vom 3. Juni 2022, ST 1334, geht der Magistrat zwar auf einige Fragestellungen aus dem Auskunftsersuchen vom 8. Februar 2022, V 315 ein, dennoch bleiben einige Fragen unbeantwortet.
Der Magistrat wird erneut gebeten die folgenden Fragen zu beantworten:
- Was sind die Inhalte des städtebaulichen Vertrags zum Bebauungsplan Nr. 905?
- Hält der heutige Magistrat die mittlerweile über zehn Jahre alten Planungen, insbesondere vor dem Hintergrund des menschengemachten Klimawandels, noch für zeitgemäß?
- Wie oft wurde das in der Magistratsvorlage M 203 aus 2015 beschriebene Grundstück weiterverkauft?
- Hat die Stadt jeweils die nach den besonderen Vertragsbedingungen vereinbarten Zahlungen erhalten und wenn ja, in welcher Höhe?
- Wer ist der derzeitige Eigentümer des Grundstücks?
Begründung
Der Ortsbeirat kann durchaus erwarten, dass seine Fragestellungen vollständig und umfassend beantwortet werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. Juni 2022STST 1334Umlenken noch möglich?Stellungnahme
- 22. August 2022OFOF 581/1Fragen des OBR beantworten!Ortsbeiratsantrag · LINKE.
- 6. September 2022Sie sind hierVV 473Fragen des Ortsbeirates beantworten!Anfrage
- 10. Februar 2023Antwort des Magistrats · nach 36 WochenSTST 446Fragen des Ortsbeirates beantworten!Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61-0