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Zusammenfassung
Der Bebauungsplan Nr. 905 sieht die Schaffung eines Wohnquartiers mit 30% gefördertem Wohnungsbau vor. Ziel ist es, ca. 380 geförderte Wohnungen zu errichten, die durch nachhaltige Energieversorgung und Begrünung der Dachflächen gekennzeichnet sind.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Ackermannstraße — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 06.10.2026.
- Robinien-Schösslinge in der Friedrich-Ebert-Siedlung dauerhaft beseitigen – sichere Spielflächen für Kinder gewährleisten06.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Einmündung Ackermannstraße/Mainzer Landstraße umgestalten und neu ordnen18.05.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Nahverkehrsplan 2025+, Ziffer II 2., 3. und 4.18.05.2026 · B (Bericht des Magistrats)
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Neues zu Ackermannstraße per E-MailStellungnahme des Magistrats
Die Stadtverordnetenversammlung hat den Bebauungsplan Nr. 905 "Kleyerstraße / Ackermannstraße" am 28.09.2017 beschlossen:
Ziel des Bebauungsplans Nr. 905 ist die Schaffung von Planungsrecht für ein Wohnquartier mit einem Anteil von 30 Prozent an öffentlich gefördertem Wohnungsbau sowie sozialer Infrastruktur.
Es entstehen ca. 380 geförderte Wohnungen. Dies entspricht ca. 30% der BGF Wohnen des gesamten Quartiers. Die Hälfte dieser Wohnfläche, also 15% entstehen gemäß den Vorgaben des Förderweg 1 und die weiteren 15% gemäß den Vorgaben des Förderweg 2. Die Wohnungen werden nach den aktuellen Richtlinien: "Frankfurter Programm für den Neubau von bezahlbaren Mietwohnungen: Förderweg 1" in Verbindung mit der Landesrichtlinie zur sozialen Wohnraumförderung - geringe Einkommen - und dem ausschließlich städtischen "Frankfurter Programm für den Neubau von bezahlbaren Mietwohnungen: Förderweg 2" gefördert. Die Laufzeiten betragen gemäß der städtischen Richtlinien in beiden Förderwegen, also Förderweg 1 und 2, dreißig Jahre.
Es werden Wohnungen für 1 - 5 Personenhaushalte gemäß der Flächengrößen der Richtlinien entstehen. Die Anzahl der Räume und die damit verbundenen Größen belaufen sich auf 40 - 96 m² im Förderweg 1 und 45 - 104 m² im Förderweg 2.
Zur Energieversorgung der neuen Wohnungen wird die Abwärme des benachbarten Rechenzentrums genutzt. Das ist ein vorbildlicher Ansatz, der über die Stadtgrenzen hinaus zu sehr positiven Reaktionen führt.
Für sämtliche Dachflächen besteht eine Begrünungspflicht.
Erhaltenswerter Baumbestrand wurde gesichert, die Baumstandorte sowie Freiflächen im Plan festgesetzt.
Die neuen Erschließungsstraßen werden fast durchweg mit zweiseitigen Baumreihen begrünt. Die Kleyerstraße erhält eine Baumreihe auf ihrer Nordseite als
Ergänzung zu der bereits vorhandenen Baumreihe auf der gegenüberliegenden Seite. Dieser Straßenzug wird zu einer Allee ausgestaltet.
Vorgartenbereiche sind ebenso wie ruhige Blockinnenbereiche vorgesehen.
Am Marie-Pfungst-Platz sind entlang der inneren Platzfläche keine Stellplätze vorgesehen, am nördlichen Platzrand wird keine Durchfahrt für den Kraftfahrzeugverkehr zugelassen. Darüber hinaus sind im öffentlichen Raum Besucherparkplätze vorgesehen.
Die Stadtverordnetenversammlung kann beschließen, Stellplätze z.B. für Lieferzonen oder zusätzliche Radabstellmöglichkeiten im öffentlichen Raum zu nutzen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. Januar 2022OFOF 292/1Umlenken noch möglich?Ortsbeiratsantrag · LINKE.
- 8. Februar 2022VV 315Umlenken noch möglich?Anfrage
- 3. Juni 2022Sie sind hierSTST 1334Umlenken noch möglich?Stellungnahme
- 22. August 2022OFOF 581/1Fragen des OBR beantworten!Ortsbeiratsantrag · LINKE.
- 6. September 2022VV 473Fragen des Ortsbeirates beantworten!Anfrage
- 10. Februar 2023Antwort des Magistrats · nach 55 WochenSTST 446Fragen des Ortsbeirates beantworten!Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab