Bereitstellung ausreichender Schul- und Kinderbetreuungsplätze im Stadtbezirk 9
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat fordert Maßnahmen zur Bereitstellung ausreichender Schul- und Kinderbetreuungsplätze im Stadtbezirk 9, um den Rechtsanspruch auf Betreuung ab 2025 zu erfüllen. Ziel ist es, die Anzahl der Plätze in verschiedenen Betreuungsbereichen zu sichern.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, was konkret unternommen wird, um ab dem Schuljahr 2022/2023
- eine ausreichende Anzahl an Grundschulplätzen
- eine ausreichende Anzahl an
a) Grundschul-Betreuungsplätzen,
b) im U-3-Bereich
c) im Ü-3-Bereich
- eine ausreichende Anzahl an Ganztagsbetreuungsplätzen
vorzuhalten und wie die aktuellen Zahlen sind.
Begründung
Ab dem Jahr 2025 gilt auch für Grundschulkinder ein Rechtsanspruch auf Betreuung. Für das letzte Kindergartenjahr besteht der Rechtsanspruch bereits seit einigen Jahren und soll für die anderen Jahrgänge ausgeweitet werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. März 2020OFOF 796/9Rechtsanspruch auf Grundschulkinderbetreuung auch im Ortsbezirk 9Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 28. Mai 2020VV 1660Rechtsanspruch auf Grundschulkinderbetreuung auch im Ortsbezirk 9Anfrage
- 25. April 2022Sie sind hierOFOF 243/9Bereitstellung ausreichender Schul- und Kinderbetreuungsplätze im Stadtbezirk 9Ortsbeiratsantrag · CDU
- 25. April 2022OFOF 257/9Bereitstellung ausreichender Schul- und Kinderbetreuungsplätze im Stadtbezirk 9Ortsbeiratsantrag · CDU
- 5. Mai 2022VV 395Bereitstellung ausreichender Schul- und Kinderbetreuungsplätze im Stadtbezirk 9Anfrage
- 30. September 2022Antwort des Magistrats · nach 134 WochenSTST 2280Bereitstellung ausreichender Schul- und Kinderbetreuungsplätze im Stadtbezirk 9Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme