Rechtsanspruch auf Grundschulkinderbetreuung auch im Ortsbezirk 9
Zusammenfassung
Der Antrag fordert die Sicherstellung eines Rechtsanspruchs auf Betreuung für Grundschulkinder im Ortsbezirk 9 ab 2025. Dies ist notwendig, um die bestehenden Betreuungsengpässe zu beheben und eine einheitliche Betreuung zu gewährleisten.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenBegründung
Grundschulkinderbetreuung auch im Ortsbezirk 9 Ab dem Jahr 2025 gilt auch für Grundschulkinder ein Rechtsanspruch auf Betreuung. Derzeit gibt es in Frankfurt eine Vielzahl an Betreuungsmöglichkeiten für Grundschulkinder unter anderem können Schulen auch in den sogenannten Pakt für den Nachmittag eintreten oder sich für unterschiedliche Profile anmelden. Das Dezernat arbeitet nach eigenen Angaben gerade an einer Vereinheitlichung der Modelle und wi ll im kommenden Schuljahr einige Pilotregionen einrichten. Dies löst aber auch noch nicht das Problem der mangelnden Betreuungsplätze im Ortsbezirk. Der Ortsbeirat fragt den Magistrat:
- Wie ist derzeit der Versorgungsgrad an Grundschulbetreuungsplätzen in den drei Stadtteilen?
- Welche Schulen im Ortsbezirk beteiligen sich bereits am Pakt für den Nachmittag oder bewerben sich gerade darum?
- Haben sich Schulen und Betreuungseinrichtungen aus dem Ortsbezirk für die Pilotregion beworben und wenn ja sind sie ausgewählt worden?
- Wie wird das vereinheitlichte Modell der Ganztagsbetreuung für Schulkinder konkret aussehen?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. März 2020Sie sind hierOFOF 796/9Rechtsanspruch auf Grundschulkinderbetreuung auch im Ortsbezirk 9Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 28. Mai 2020VV 1660Rechtsanspruch auf Grundschulkinderbetreuung auch im Ortsbezirk 9Anfrage
- 25. April 2022OFOF 243/9Bereitstellung ausreichender Schul- und Kinderbetreuungsplätze im Stadtbezirk 9Ortsbeiratsantrag · CDU
- 5. Mai 2022VV 395Bereitstellung ausreichender Schul- und Kinderbetreuungsplätze im Stadtbezirk 9Anfrage
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF