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Rechtsanspruch auf Grundschulkinderbetreuung auch im Ortsbezirk 9

Vorlagentyp: V
134 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren6 Sitzungen

Zusammenfassung

Der Antrag zielt darauf ab, Informationen über den aktuellen Stand der Grundschulkinderbetreuung im Ortsbezirk 9 zu erhalten. Dies ist wichtig, um den Bedarf an Betreuungsplätzen zu ermitteln und die Umsetzung des Rechtsanspruchs ab 2025 zu planen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Fragen an den Magistrat

  1. Wie ist derzeit der Versorgungsgrad an Grundschulbetreuungsplätzen in den drei Stadtteilen Dornbusch, Eschersheim, Ginnheim?
  2. Welche Schulen im Ortsbezirk beteiligen sich bereits am Pakt für den Nachmittag oder bewerben sich gerade darum?
  3. Haben sich Schulen und Betreuungseinrichtungen aus dem Ortsbezirk für die Pilotregion beworben und wenn ja, sind sie ausgewählt worden?
  4. Wie wird das vereinheitlichte Modell der Ganztagsbetreuung für Schulkinder konkret aussehen?

Kontext

Ab dem Jahr 2025 gilt auch für Grundschulkinder ein Rechtsanspruch auf Betreuung. Derzeit gibt es in Frankfurt eine Vielzahl an Betreuungsmöglichkeiten für Grundschulkinder; unter anderem können Schulen auch in den sogenannten Pakt für den Nachmittag eintreten oder sich für unterschiedliche Profile anmelden. Das Dezernat arbeitet nach eigenen Angaben gerade an einer Vereinheitlichung der Modelle und will im kommenden Schuljahr einige Pilotregionen einrichten. Dies löst aber noch nicht das Problem der mangelnden Betreuungsplätze im Ortsbezirk.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 5. März 2020OFOF 796/9Rechtsanspruch auf Grundschulkinderbetreuung auch im Ortsbezirk 9Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 28. Mai 2020Sie sind hier
    VV 1660Rechtsanspruch auf Grundschulkinderbetreuung auch im Ortsbezirk 9
    Anfrage
  3. 25. April 2022OFOF 257/9Bereitstellung ausreichender Schul- und Kinderbetreuungsplätze im Stadtbezirk 9Ortsbeiratsantrag · CDU
  4. 25. April 2022OFOF 243/9Bereitstellung ausreichender Schul- und Kinderbetreuungsplätze im Stadtbezirk 9Ortsbeiratsantrag · CDU
  5. 5. Mai 2022VV 395Bereitstellung ausreichender Schul- und Kinderbetreuungsplätze im Stadtbezirk 9Anfrage
  6. 30. September 2022Antwort des Magistrats · nach 134 WochenSTST 2280Bereitstellung ausreichender Schul- und Kinderbetreuungsplätze im Stadtbezirk 9Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf6 Beratungen
OBR 9
Sitzung 42 · 24.09.2020
TO I, TOP 4
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 9
Sitzung 43 · 29.10.2020
TO I, TOP 4
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 9
Sitzung 44 · 03.12.2020
TO I, TOP 4
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 9
Sitzung 45 · 21.01.2021
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 9
Sitzung 46 · 18.02.2021
TO I, TOP 4
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 9
Sitzung 1 · 06.05.2021
TO I, TOP 10
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Auf die Stellungnahme des Magistrats wird verzichtet.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

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