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Welche Protestformen gegen ihre Geschäftspolitik kann/muss die Deutsche Bank ertragen?

Vorlagentyp: V
12 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Auskunftsersuchen vom 31.05.2005, V 1453 entstanden aus Vorlage: OF 905/1 vom 17.05.2005

Betreff: Welche Protestformen gegen ihre Geschäftspolitik kann/muss die Deutsche Bank ertragen? Wie bereits mehrfach bundesweit in der Presse berichtet, sollen in den letzten Jahren eine Reihe von Großbanken in Deutschland aus betrügerischen Immobiliengeschäften mit über 300.000 Bürgerinnen und Bürgern zum Teil beträchtliche Gewinne erzielt haben. Es ist nicht Aufgabe des Ortsbeirates oder des Magistrates dies im Einzelnen zu bewerten. Es muss aber festgehalten werden, dass sich einige Bürgerinnen und Bürger als Opfer dieser Banken empfinden und - sofern die Bank nicht zu einer der Situation angemessenen Verhandlungslösung bereit ist - öffentlich gegen das Geschäftsgebaren der Bank protestieren. Eine der vollkommen legalen Protestformen ist das Abstellen eines beschrifteten Fahrzeugs in der Mainzer Landstraße 178 - 190 vor dem Gebäude einer Tochterfirma der Deutschen Bank, der DWS. . Vollkommen verständlich ist, dass dieses Fahrzeug sowohl für die DWS, als auch die Deutsche Bank ein Störfaktor ersten Grades ist. Statt mit dem "Opfer" den Ausgleich zu suchen, hat die DWS das ordnungsgemäß abgestellte Fahrzeug zunächst mit einer Plane verstellt (siehe Foto). Da sich die Plane der DWS aber auf dem öffentlichen Gehweg befand und einer privaten Nutzung diente, stand sie dort illegal und musste wieder entfernt werden. In der Folgezeit versuchte die pfiffige DWS die Sicht auf das Fahrzeug mit Fahrrädern und Mopeds zu verbergen, wogegen sich der Halter erfolgreich wehrte. Anfang März wurde der Blick durch massives "Straßenbegleitgrün" in Betonkübeln verstellt, nachdem die DWS hierfür einen Teil des öffentlichen Gehweges angemietet hatte. Die ursprünglich zwei Meter hohen Koniferen wurden später gegen 3,60 Meter hohe ausgetauscht (siehe Foto). . Vor diesem Hintergrund wird der Ortsvorsteher gebeten, dem Magistrat folgende Fragen zu stellen:

  1. Inwiefern besteht ein öffentliches Interesse daran, diesen Teil des Gehweges zur Verbergung eines zugelassenen und ordnungsgemäß abgestellten Fahrzeuges zu vermieten?
  2. Ist es interessierten Privatpersonen möglich, ebenfalls einen Teil des Gehweges in diesem Bereich oder im Bereich der Taunusanlage 2 - 8 anzumieten?
  3. Hat der Magistrat überprüfen lassen, ob die drei Meter hohen Koniferen in den nicht verankerten Betonkübeln - zum Beispiel bei starkem Wind - keine Gefahr für Passanten darstellen? Wenn ja, durch welches Gutachten wird bestätigt, dass diese Gefahr nicht besteht und wie kann ausgeschlossen werden, dass die Stadt Frankfurt für Personenschäden nicht haftbar gemacht wird?
  4. Die Kübel wurden so dicht an das Fahrzeug herangeschoben, dass die Äste der Koniferen den Lack des Fahrzeugs beschädigen. Stehen die Kübel im Bereich der angemieteten Fläche?
  5. Wer muss eventuell auftretende Lackschäden an den auf dem öffentlichen Parkplatz abgestellten Fahrzeugen ausgleichen? Die Stadt Frankfurt als Vermieterin der Aufstellfläche oder die DWS als Eigentümerin der Koniferen?
  6. In der ganzen Stadt ist der Magistrat zusammen mit Bürgerinnen und Bürgern und einer Vielzahl von Initiativen darum bemüht, ein ansprechendes und identitätsstiftendes Stadtbild zu schaffen. So werden im innerstädtischen Bereich als störend empfundene Betonkübel (Fahrgasse, Allerheiligenstraße, Am Hauptbahnhof und so weiter) entfernt. Fügen sich die im Bereich der Liegenschaft Mainzer Landstraße 178 - 190 aufgestellten Betonkübel in das übrige Stadtbild ein und entsprechen sie den allgemeinen stadtplanerischen und stadtgestalterischen Zielen und Absichten des Magistrats? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 17. Mai 2005OFOF 905/1Welche Protestformen gegen ihre Geschäftspolitik kann/muss die Deutsche Bank ertragen?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 31. Mai 2005Sie sind hier
    VV 1453Welche Protestformen gegen ihre Geschäftspolitik kann/muss die Deutsche Bank ertragen?
    Anfrage
  3. 11. August 2005Antwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 857Welche Protestformen gegen ihre Geschäftspolitik kann/muss die Deutsche Bank ertragen?Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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