Welche Protestformen gegen ihre Geschäftspolitik kann/muss die Deutsche Bank ertragen?
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Thema Fußverkehr verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2005, ST 857
Betreff: Welche Protestformen gegen ihre Geschäftspolitik kann/muss die Deutsche Bank ertragen? Mit der DWS wurde kein Mietvertrag über einen Teil des Gehwegs vor dem Firmengebäude geschlossen. Auch für andere Personen ist es nicht möglich, Teile des Gehwegs im Bereich der Taunusanlage anzumieten. Das Straßenbauamt hat der DWS in Absprache mit dem Stadtplanungsamt eine Sondernutzungserlaubnis zur Aufstellung von Blumenkübeln erteilt. Diese wurden durch eine Fachfirma im Auftrag der DWS aufgestellt. Zwischenzeitlich wurden in dem betroffenen Bereich Kurzzeitparkplätze eingerichtet und die Blumenkübel von der DWS entfernt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. Mai 2005OFOF 905/1Welche Protestformen gegen ihre Geschäftspolitik kann/muss die Deutsche Bank ertragen?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 31. Mai 2005VV 1453Welche Protestformen gegen ihre Geschäftspolitik kann/muss die Deutsche Bank ertragen?Anfrage
- 11. August 2005Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 857Welche Protestformen gegen ihre Geschäftspolitik kann/muss die Deutsche Bank ertragen?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab