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Welche Protestformen gegen ihre Geschäftspolitik kann/muss die Deutsche Bank ertragen?

Vorlagentyp: OFGRÜNE
12 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

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Inhalt

Antrag vom 17.05.2005, OF 905/1

Betreff:

Welche Protestformen gegen ihre Geschäftspolitik kann/muss die Deutsche Bank ertragen?

Wie bereits mehrfach bundesweit in der Presse berichtet, sollen in den letzten Jahren eine Reihe von Großbanken in Deutschland aus betrügerischen Immobiliengeschäften mit über 300.000 Bürgerinnen und Bürgern z. T. beträchtliche Gewinne erzielt haben. Es ist nicht Aufgabe des Ortsbeirats oder des Magistrats dies im Einzelnen zu bewerten. Es muss aber festgehalten werden, dass sich einige Bürgerinnen und Bürger als Opfer dieser Banken empfinden und – sofern die Bank nicht zu einer der Situation angemessenen Verhandlungslösung bereit ist – öffentlich gegen das Geschäftsgebaren der Bank protestieren.

Eine der vollkommen legalen Protestformen ist das Abstellen eines beschrifteten Fahrzeugs in der Mainzer Landstraße 178 – 190 vor dem Gebäude einer Tochterfirma der Deutschen Bank, der DWS.

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Vollkommen verständlich ist, dass dieses Fahrzeug sowohl für die DWS, als auch die Deutsche Bank ein Störfaktor ersten Grades ist. Anstatt mit dem "Opfer“ den Ausgleich zu suchen, hat die DWS das ordnungsgemäß abgestellte Fahrzeug zunächst mit einer Plane verstellt (siehe Foto). Da sich die Plane der DWS aber auf dem öffentlichem Gehweg befand und einer privaten Nutzung diente, stand sie dort illegal und musste wieder entfernt werden. In der Folgezeit versuchte die pfiffige DWS die Sicht auf das Fahrzeug mit Fahrrädern und Mopeds zu verbergen, wogegen sich der Halter erfolgreich wehrte.

Anfang März wurde der Blick durch massives "Straßenbegleitgrün“ in Betonkübeln verstellt, nachdem die DWS hierfür einen Teil des öffentlichen Gehweges angemietet hatte. Die ursprünglich 2 Meter hohen Koniferen wurden später gegen 3,60 Meter hohe ausgetauscht (siehe Foto).

Vor diesem Hintergrund wird der Ortsvorsteher gebeten, dem Magistrat folgende Fragen zu stellen:

  1. Inwiefern besteht ein öffentliches Interesse daran, diesen Teil des Gehweges zur Verbergung eines zugelassenen und ordnungsgemäß abgestellten Fahrzeuges zu vermieten?
  2. Ist es interessierten Privatpersonen möglich, ebenfalles einen Teil des Gehweges in diesem Bereich oder im Bereich der Taunusanlage 2 – 8 anzumieten?
  3. Hat der Magistrat überprüfen lassen, ob die 3 Meter hohen Koniferen in den nicht verankerten Betonkübeln - z. B. bei starkem Wind - keine Gefahr für Passanten darstellen? Wenn ja, durch welches Gutachten wird bestätigt, dass diese Gefahr nicht besteht und wie kann ausgeschlossen werden, dass die Stadt Frankfurt für Personenschäden nicht haftbar gemacht wird?
  4. Die Kübel wurden so dicht an das Fahrzeug heran geschoben, dass die Äste der Koniferen den Lack des Fahrzeugs beschädigen. Stehen die Kübel im Bereich der angemieteten Fläche?
  5. Wer muss evtl. auftretende Lackschäden an den auf dem öffentlichem Parkplatz abgestellten Fahrzeugen ausgleichen? Die Stadt Frankfurt als Vermieterin der Aufstellfläche oder die DWS als Eigentümerin der Koniferen?
  6. In der ganzen Stadt ist der Magistrat zusammen mit Bürgerinnen und Bürgern und einer Vielzahl von Initiativen darum bemüht, ein ansprechendes und identitätsstiftendes Stadtbild zu schaffen. So werden im innerstädtischen Bereich als störend empfundene Betonkübel (Fahrgasse, Allerheiligenstraße, Am Hauptbahnhof usw.) entfernt. Fügen sich die im Bereich der Liegenschaft Mainzer Landstraße 178 – 190 aufgestellten Betonkübel in das übrige Stadtbild ein und entsprechen sie den allgemeinen stadtplanerischen und stadtgestalterischen Zielen und Absichten des Magistrats?

Antragstellende Fraktion: GRÜNEBeratung im Ortsbeirat: 1

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 17. Mai 2005Sie sind hier
    OFOF 905/1Welche Protestformen gegen ihre Geschäftspolitik kann/muss die Deutsche Bank ertragen?
    Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 31. Mai 2005VV 1453Welche Protestformen gegen ihre Geschäftspolitik kann/muss die Deutsche Bank ertragen?Anfrage
  3. 11. August 2005Antwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 857Welche Protestformen gegen ihre Geschäftspolitik kann/muss die Deutsche Bank ertragen?Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 1
Sitzung 41 · 31.05.2005
TO I, TOP 16
Angenommen
Auskunftsersuchen V 1453 2005 Die Vorlage OF 905/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste Satz im Konjunktiv formuliert wird.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
SPDGrüne
Ablehnung:
3 CDU
Enthaltung:
3 CDUREP
Abstimmung im Original

Abstimmung: SPD und GRÜNE gegen 3 CDU (= Ablehnung), bei Enthaltung 3 CDU und REP

Mitdiskutieren

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