Europäische Schule im Gewerbegebiet Nördliche Heerstraße
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Thema Schulen und Bildung verfolgenInhalt
Auskunftsersuchen vom 08.09.2015, V 1433 entstanden aus Vorlage: OF 553/7 vom 30.07.2015
Betreff: Europäische Schule im Gewerbegebiet Nördliche Heerstraße Vorgang: ST 363/15; B 273/15; B 275/15 Das Gewerbegebiet Nördliche Heerstraße lässt laut Baunutzungsverordnung Schulen als Anlagen für kulturelle und soziale Zwecke ausnahmsweise zu. Der Magistrat wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:
- Warum wurde vom Magistrat dieser Ersatz-Standort der Europäischen Schule nicht geprüft und nicht vorgeschlagen?
- Welche "planungsrechtlichen Gründe" lassen angeblich eine Bebauung mit einer Schule nicht zu? Begründung: Nach Durchsicht der Vorlagen ST 363, B 273 und B 275 ergeben sich zwangsläufig die o. g. Fragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. März 2015STST 363Bebauungsplan Nr. 696 - Gewerbegebiet Nördlich Heerstraße - Teilbereich 2Stellungnahme
- 24. Juli 2015BB 273Die Europäische Schule muss in Frankfurt bleibenMagistratsbericht
- 24. Juli 2015BB 275Die Machbarkeitsstudie für die Europäische Schule FrankfurtMagistratsbericht
- 30. Juli 2015OFOF 553/7Europäische Schule im Gewerbegebiet Nördliche HeerstraßeOrtsbeiratsantrag · FDP
- 8. September 2015Sie sind hierVV 1433Europäische Schule im Gewerbegebiet Nördliche HeerstraßeAnfrage
- 22. Januar 2016STST 187Europäische Schule im Gewerbegebiet Nördliche HeerstraßeStellungnahme
- 3. Juni 2016STST 866Europäische Schule im Gewerbegebiet Nördliche HeerstraßeStellungnahme
- 21. Oktober 2017OFOF 218/7Verbleib der europäische Schule in FrankfurtOrtsbeiratsantrag · FDP
- 24. Oktober 2017OMOM 2239Verbleib der Europäische Schule in FrankfurtDirektanregung
- 8. Dezember 2017Antwort des Magistrats · nach 144 WochenSTST 2411Verbleib der Europäischen Schule in FrankfurtStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.