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Bebauungsplan Nr. 696 - Gewerbegebiet Nördlich Heerstraße - Teilbereich 2

Vorlagentyp: STMagistrat
Vorlage
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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2015, ST 363

Betreff: Bebauungsplan Nr. 696 - Gewerbegebiet Nördlich Heerstraße - Teilbereich 2 Das Gewerbegebiet Nördlich Heerstraße ist seit langem ein Standort für Gewerbe des produzierenden Sektors. Aus diesem Grund wurde es in das Gewerbeflächenentwicklungsprogramm aufgenommen, das Flächen und Gebiete benennt, in denen das produzierende Gewerbe geschützt und entwickelt werden soll. Die Ausweisung eines Mischgebiets im östlichen Teil des Gewerbegebiets Nördlich Heerstraße hätte zur Folge, dass Gewerbebetriebe des produzierenden Sektors hier nur noch dann zulässig wären, wenn sie das Wohnen "nicht wesentlich stören" (siehe § 6 Baunutzungsverordnung). Ein großer Teil produzierender oder handwerklich arbeitender Betriebe wäre dann nicht mehr zulässig, so zum Beispiel Schreinereien und einige Arten metallverarbeitender Betriebe. Weiterhin ist zu beachten, dass auch Wohnen in Mischgebieten gegenüber Immissionen durch Verkehr oder durch andere Gewerbebetriebe einen Schutzanspruch hat. Dieser ist zwar nicht so hoch wie in einem Reinen oder Allgemeinen Wohngebiet gemäß Baunutzungsverordnung, kann aber dennoch das Nutzungsspektrum benachbarter gewerblicher Bauflächen einschränken. Der Bebauungsplan stünde insoweit im Widerspruch zum Gewerbeflächenentwicklungsprogramm. Schulen und Kindertagesstätten sind auch in Gewerbegebieten als Anlagen für soziale Zwecke ausnahmsweise zulässig; es bedarf hierfür einer genaueren Prüfung, aber keiner expliziten Ausweisung eines Mischgebiets. Die Europäische Schule hätte im Übrigen im östlichen Bereich des Gewerbegebiets voraussichtlich nicht genügend Entwicklungsfläche, wenn nicht bereits gewerblich genutzte Fläche mit in Anspruch genommen wird. Die Eignung einer Fläche als Ersatzstandort für die Europäische Schule ist auch in diesem Punkt zu prüfen. Der Magistrat wird daher den Vorschlag, in Teilen des Bebauungsplans Nr. 696 "Gewerbegebiet Nördlich Heerstraße - Teilbereich 2" ein Mischgebiet festzusetzen, nicht weiter verfolgen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab

Der Weg dieser Vorlage

Am 6. März 2015 veröffentlichte der Magistrat diese Stellungnahme. Mit dieser Stellungnahme antwortet der Magistrat auf V 1336 — Anfrage vom 23. April 2015.

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