Wildwuchs bei Altkleider- und Glascontainern
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Auskunftsersuchen vom 03.12.2009, V 1153 entstanden aus Vorlage: OF 1097/9 vom 18.11.2009
Betreff: Wildwuchs bei Altkleider- und Glascontainern In der Stadtteilbroschüre des Geschäftsrings Dornbusch werden allein für den Stadtteil Dornbusch über 30 Standorte für Glascontainer aufgelistet. An vielen Standorten stehen zusätzlich noch Altkleidersammelbehälter neben den Glassammlern. Vielfach dienen diese Orte auch noch als wilde Mülldeponien für Abfall, den man sonst nicht los wird. Bei der Verteilung der Standorte ist ebenfalls kein übergeordnetes System erkennbar, in manchen Straßenzügen gibt es gleich fünf Standorte, in anderen gar keine. Die Sammelbehälter sind zudem hässlich und verschandeln das Straßenbild. Der Ortsbeirat fragt deshalb den Magistrat:
- Existiert beim Magistrat eine Liste aller genehmigten Containerstandorte, die dem Ortsbeirat zugänglich gemacht werden kann?
- Falls dies nicht der Fall ist, teilt der Magistrat die Auffassung des Ortsbeirats, dass die in den Straßen stehenden Behälter somit illegal aufgestellt wurden?
- Warum duldet der Magistrat in diesem Fall die unrechtmäßige Aufstellung, wenn gleichzeitig Einzelhändler vom Ordnungsamt abgemahnt werden, wenn Auslagen vor den Geschäften eine gewisse Größe überschreiten?
- Ist der Magistrat bereit, in Zusammenarbeit mit dem Ortsbeirat eine Liste städtebaulich verträglicher Containerstandorte auszuarbeiten?
- Was hält der Magistrat von der Möglichkeit, Glascontainer halb unterirdisch anzulegen (Beispiel: Bordeaux oder diverse spanische Städte)? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. November 2009OFOF 1097/9Wildwuchs bei Altkleider- und GlascontainernOrtsbeiratsantrag · CDU
- 3. Dezember 2009Sie sind hierVV 1153Wildwuchs bei Altkleider- und GlascontainernAnfrage
- 16. Februar 2010Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 334Wildwuchs bei Altkleider- und GlascontainernStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen