Unterirdische Glascontainer im Bezirk des Ortsbeirats 9
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Anregung an den Magistrat vom 16.03.2017, OM 1386 entstanden aus Vorlage: OF 224/9 vom 16.03.2017
Betreff: Unterirdische Glascontainer im Bezirk des Ortsbeirats 9 Vorgang: V 1153/09 OBR 9; ST 334/10; OM 440/11 OBR 11; V 174/11 OBR 6; ST 319/12; ST 1666/12; OM 2017/13 OBR 7; ST 817/13; V 1160/14 OBR 9; ST 201/15; M 10/17 In den letzten sechs Jahren wurde stadtweit die Installation unterirdischer Glascontainer gefordert und in zahlreichen Stellungnahmen des Magistrats mit verwirrend unterschiedlichen Aussagen beantwortet. Festzuhalten ist jedenfalls, dass unterirdische Glascontainer in jeder Hinsicht Vorteile bieten, die Installation aber teurer ist als das Aufstellen der bisher üblichen oberirdischen Behälter. Während der Magistrat noch mit der Stellungnahme vom 16.02.2010, ST 334, äußerte, er werde das System oberirdischer Glascontainer beibehalten, führte er bereits mit der Stellungnahme vom 29.10.2012, ST 1666, aus, dass die von anderen Kommunen bereits seit 20 Jahren installierten Unterflursammelsysteme städtebaulichästhetische, funktionale und lärmmindernde Vorteile gegenüber oberirdischen Sammelcontainern böten. Dem stünden allerdings höhere Investitionskosten gegenüber. Insgesamt ist festzustellen, dass - mangels eines stadtweiten Konzepts - nach undurchsichtigen Kriterien manche Stadtteile in den Genuss der Installation unterirdischer Glascontainer kommen, andere nicht; auf die o. g. Stellungnahmen wird insoweit Bezug genommen. Auch ist nicht nachvollziehbar, weshalb die Finanzierung seit vielen Jahren "derzeit" nur aus dem Programm "Schöneres Frankfurt" erfolgen soll. Der Magistrat wird daher gebeten, 1. jedenfalls für den Bereich des Ortsbezirks 9 ein Konzept vorzulegen, das Standorte für die Installation unterirdischer Glascontainer ausweist. Dabei sind nur Standorte aufzuführen, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass der Installation der unterirdischen Behälter nicht vorhandene unterirdische Leitungen entgegenstehen; 2. gleichzeitig dafür Sorge zu tragen, dass entsprechende Mittel in dem Haushalt bereitgestellt werden, sodass die punktuelle und im Einzelfall nicht nachvollziehbare Aufnahme in das Programm "Schöneres Frankfurt" nicht mehr erforderlich sein wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Der Weg dieser Vorlage
Am 16. März 2017 richtete der Ortsbeirat diese Direktanregung an den Magistrat. Der Magistrat antwortete am 19. Juni 2017 mit der Stellungnahme ST 1125. Zwischen Einbringung und Antwort vergingen rund 14 Wochen.
Weitere Vorlagen in diesem Verfahren
- STFolgeST 334 — Wildwuchs bei Altkleider- und Glascontainern · Stellungnahme
- STFolgeST 319 — Unterirdische Glascontainer für den Ortsbezirk 11 · Stellungnahme
- STFolgeST 1666 — Glascontainer unterirdisch - eine neue Möglichkeit zum Schutz der Anwohner vor Lärm · Stellungnahme
- STFolgeST 817 — Glascontainer unterirdisch - Schutz der Anlieger vor Lärm · Stellungnahme
- STFolgeST 201 — Glascontainer unterirdisch - eine neue Möglichkeit zum Schutz der Anwohner vor Lärm · Stellungnahme