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Unterirdische Glascontainer im Bezirk des Ortsbeirats 9

Vorlagentyp: OFCDU
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Begründung

Bezirk des Ortsbeirats 9 Vorgang: V 1153/09 OBR 9; ST 334/10; OM 440/11 OBR 11; V 174/11 OBR 6; ST 319/12; ST 1666/12; OM 2017/13 OBR 7; ST 817/13; V 1160/14 OBR 9; ST 201/15; M 10/17 In den letzten 6 Jahren wurde stadtweit die Installation unterirdischer Glascontainer gefordert und in zahl- reichen Stellungnahmen des Magistrats mit verwirrend unterschiedlichen Aussagen beantwortet. Festzu- halten ist jedenfalls, dass unterirdische Glascontainer in jeder Hinsicht Vorteile bieten, die Installation aber teurer ist als das Aufstellen der bisher üblichen oberirdischen Behälter. Während der Magistrat noch in der ST 334 (2010) äußerte, er werde das System oberirdischer Glascontainer beibehalten, führte er bereits in der ST 1666 (2012) aus, dass die von anderen Kommunen bereits seit 20 Jahren installierten Unterflur-Sammelsysteme städtebaulich-ästhetische, funktionale und lärmmindernde Vorteile gegenüber oberirdischen Sammelcontainern böten. Dem stünden allerdings höhere Investitionskosten gegenüber. Insgesamt ist festzustellen, dass - mangels eines stadtweiten Konzepts - nach undurchsichtigen Kriterien manche Stadtteile in den Genuss der Installation unterirdischer Glascontainer kommen, andere nicht; auf die o.g. Stellungnahmen wird insoweit Bezug genommen. Auch ist nicht nachvollziehbar, weshalb die Fi- nanzierung seit vielen Jahren "derzeit" nur aus dem Programm Schöneres Frankfurt erfolgen soll. Der Magistrat wird daher gebeten, 1. jedenfalls für den Bereich des Ortsbezirks 9 ein Konzept aufzustellen, das Standorte für die Installation unterirdischer Glascontainer ausweist. Dabei sind nur Standorte aufzuführen, bei denen davon ausgegan- gen werden kann, dass der Installation der unterirdischen Behälter nicht vorhandene unterirdische Leitun- gen entgegenstehen; 2. gleichzeitig dafür zu sorgen, dass entsprechende Mittel in den Haushalt eingestellt werden, so dass die punktuelle und im Einzelfall nicht nachvollziehbare Aufnahme in das Programm Schöneres Frankfurt nicht mehr erforderlich sein wird.

Inhalt

Antrag vom 16.03.2017, OF 224/9

Betreff: Unterirdische Glascontainer im Bezirk des Ortsbeirats 9 Vorgang: V 1153/09 OBR 9; ST 334/10; OM 440/11 OBR 11; V 174/11 OBR 6; ST 319/12; ST 1666/12; OM 2017/13 OBR 7; ST 817/13; V 1160/14 OBR 9; ST 201/15; M 10/17 In den letzten 6 Jahren wurde stadtweit die Installation unterirdischer Glascontainer gefordert und in zahl- reichen Stellungnahmen des Magistrats mit verwirrend unterschiedlichen Aussagen beantwortet. Festzu- halten ist jedenfalls, dass unterirdische Glascontainer in jeder Hinsicht Vorteile bieten, die Installation aber teurer ist als das Aufstellen der bisher üblichen oberirdischen Behälter. Während der Magistrat noch in der ST 334 (2010) äußerte, er werde das System oberirdischer Glascontainer beibehalten, führte er bereits in der ST 1666 (2012) aus, dass die von anderen Kommunen bereits seit 20 Jahren installierten Unterflur-Sammelsysteme städtebaulich-ästhetische, funktionale und lärmmindernde Vorteile gegenüber oberirdischen Sammelcontainern böten. Dem stünden allerdings höhere Investitionskosten gegenüber. Insgesamt ist festzustellen, dass - mangels eines stadtweiten Konzepts - nach undurchsichtigen Kriterien manche Stadtteile in den Genuss der Installation unterirdischer Glascontainer kommen, andere nicht; auf die o.g. Stellungnahmen wird insoweit Bezug genommen. Auch ist nicht nachvollziehbar, weshalb die Fi- nanzierung seit vielen Jahren "derzeit" nur aus dem Programm Schöneres Frankfurt erfolgen soll. Der Magistrat wird daher gebeten, 1. jedenfalls für den Bereich des Ortsbezirks 9 ein Konzept aufzustellen, das Standorte für die Installation unterirdischer Glascontainer ausweist. Dabei sind nur Standorte aufzuführen, bei denen davon ausgegan- gen werden kann, dass der Installation der unterirdischen Behälter nicht vorhandene unterirdische Leitun- gen entgegenstehen; 2. gleichzeitig dafür zu sorgen, dass entsprechende Mittel in den Haushalt eingestellt werden, so dass die punktuelle und im Einzelfall nicht nachvollziehbare Aufnahme in das Programm Schöneres Frankfurt nicht mehr erforderlich sein wird.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet

Der Weg dieser Vorlage

Am 16. März 2017 brachte CDU im Ortsbeirat 9 diesen Antrag ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 16.03.2017 im OBR 9 angenommen. Mit dem Beschluss wurde der Antrag als V 1153 (Anfrage) weitergeleitet.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 9
Sitzung 10 · 16.03.2017
TO I, TOP 39
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 1386 2017 Die Vorlage OF 224/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor das Wort "aufzustellen" durch das Wort "vorzulegen" ersetzt wird.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

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