Wildwuchs bei Altkleider- und Glascontainern
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Stellungnahme des Magistrats vom 16.02.2010, ST 334
Betreff: Wildwuchs bei Altkleider- und Glascontainern 1.) Es gibt eine stadtweite, nach Leerungsrhythmus, nicht nach Ortsbeiratsgrenzen unterteilte Standortliste für Glas-Container und eine regelmäßig aktualisierte für Altkleidercontainer. Die Liste wird dem Ortsbeirat durch das Amt für Straßenbau und Erschließung zur Verfügung gestellt. 2.) Werden illegal aufgestellte Container festgestellt, wird der Betreiber vom Magistrat zur sofortigen Entfernung aufgefordert. Sofern der Betreiber der Aufforderung nicht nachkommt, wird der Container im Wege der Ersatzvornahme entfernt. 3.) Unter Verweis auf die Antwort zu Frage 2 werden illegale Container nicht geduldet. 4.) Der Magistrat führt zurzeit eine Prüfung der stadtbaulichen Verträglichkeit der vorhandenen Containerstandorte durch und wird danach ein Konzept erarbeiten, das unter Einschluss des Ortsbeirats mit den städtischen Gremien erörtert werden wird. 5.) Eine Umstellung von ober - auf unterirdische Glascontainer ist auf Grund bestehender Leitungstrassen und der baulichen Inanspruchnahme des Untergrunds in Gehwegbereichen nicht möglich. Der Magistrat wird daher das System oberirdischer Glas- Container beibehalten. Dies hat außerdem den Vorteil, dass notwenige Standortveränderungen schnell, einfach, mit vergleichsweise geringen finanziellen Mitteln möglich sind.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. November 2009OFOF 1097/9Wildwuchs bei Altkleider- und GlascontainernOrtsbeiratsantrag · CDU
- 3. Dezember 2009VV 1153Wildwuchs bei Altkleider- und GlascontainernAnfrage
- 16. Februar 2010Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 334Wildwuchs bei Altkleider- und GlascontainernStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab