Glascontainer unterirdisch - eine neue Möglichkeit zum Schutz der Anwohner vor Lärm
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Auskunftsersuchen vom 29.11.2011, V 174 entstanden aus Vorlage: OF 190/6 vom 14.11.2011
Betreff: Glascontainer unterirdisch - eine neue Möglichkeit zum Schutz der Anwohner vor Lärm In einigen Städten, zum Beispiel in Köln und Marburg, wird es bereits praktiziert: Glascontainer werden unterirdisch so angelegt, dass nur noch Einwurfschächte von ca. 85cm Höhe zu sehen sind. Dies reduziert den Lärm für die Anwohner radikal! Der Ortsbeirat 6 fragt hierzu den Magistrat: Wie beurteilt der Magistrat die in Köln und Marburg mit dem neuen System gemachten Erfahrungen, und welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, auch im Ortsbezirk 6 einzelne Standorte von Glascontainern unterirdisch anzulegen?
Begründung: Bei den Unterflur-Containern in Marburg sind lediglich die Einwurfschächte zu sehen, die eigentlichen Sammelbehältnisse sind unterirdisch angeordnet. Sie fassen wesentlich mehr Altglas als oberirdische Systeme. Zum Lärmschutz der Anwohner sind sie so konstruiert, dass eingeworfene Flaschen und Gläser an Seilzügen langsam hinabgleiten und nicht kaputtgehen. Die Entleerung erfolgt wie bei den oberirdischen Systemen - die Behältnisse werden mittels Haken und Seilzügen komplett rausgehoben und am Sammelfahrzeug nach Farben getrennt entleert. In Köln ist die Firma REMONDIS an dem Projekt beteiligt, die ja bekanntlich als Anteilseigner der FES ein langjähriger Partner der Stadt Frankfurt am Main ist. Es bestünden also beste Kontakte, um die Erfahrungen auszuwerten und das System dann auch hier bei uns voranzubringen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. November 2011OFOF 190/6Glascontainer unterirdisch - eine neue Möglichkeit zum Schutz der Anwohner vor LärmOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 29. November 2011Sie sind hierVV 174Glascontainer unterirdisch - eine neue Möglichkeit zum Schutz der Anwohner vor LärmAnfrage
- 20. April 2012STST 563Glascontainer unterirdisch - eine neue Möglichkeit zum Schutz der Anwohner vor LärmStellungnahme
- 29. Oktober 2012Antwort des Magistrats · nach 50 WochenSTST 1666Glascontainer unterirdisch - eine neue Möglichkeit zum Schutz der Anwohner vor LärmStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.