Stärkere Kontrollen von Personen, die sogenannte "gefährliche Hunderassen" nach der Hundeverord-nung führen
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Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2018, ST 948
Betreff: Stärkere Kontrollen von Personen, die sogenannte "gefährliche Hunderassen" nach der Hundeverord-nung führen Für den Ortsbezirk 8 sind derzeit insgesamt 16 "gefährliche" (erlaubnispflichtige) Hunde registriert. Diese Zahl setzt sich aus folgenden Rassen zusammen: American Pitbull Terrier bzw. Pitbull-Terrier 5 x American Staffordshire-Terrier bzw. Staffordshire Terrier 5 x Dogo Argentino bzw. Dogo Argentino-Mischling 2 x Rottweiler
1 x Boxer-Mischling
1 x Deutscher Schäferhund-Mischling 1 x Husky-Mischling
1 x Im Vergleich mit anderen Ortsbezirken sind aus stadtpolizeilicher Sicht keine signifikanten Auffälligkeiten festzustellen. Die Nachfrage bei der Landespolizei, 14. Polizeirevier, führte ebenfalls zu keinem anderen Ergebnis. Aufgrund der anderen Aufgabenschwerpunkte ist eine verstärkte Überwachung der Grün- anlagen im Ortsbezirk 8 personell nicht leistbar. Bei konkreten Beschwerdelagen oder Hinweisen hinsichtlich freilaufender Hunde, bzw. sogenannter "gefährlicher Hunde" steht den Bürgerinnen und Bürgern jederzeit das Sicherheitstelefon der Stadtpolizei zur Verfügung. Hier können sie unter der Rufnummer 069-212-44044 rund um die Uhr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erreichen, die umgehend die erforderlichen Maßnahmen einleiten werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. Februar 2018OFOF 260/8Stärkere Kontrollen von Personen, die sogenannte „Gefährliche Hunderassen“ nach der Hundeverordnung führenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 15. Februar 2018OMOM 2723Stärkere Kontrollen von Personen, die sogenannte „gefährliche Hunderassen“ nach der Hundeverordnung führenDirektanregung
- 18. Mai 2018Sie sind hierSTST 948Stärkere Kontrollen von Personen, die sogenannte "gefährliche Hunderassen" nach der Hundeverord-nung führenStellungnahme
- 22. Juni 2018OFOF 320/8Stärkere Kontrolle von Personen in Begleitung von sogenannten „Gefährlichen Hunderassen“ nach der HundeverordnungOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 9. August 2018OMOM 3458Stärkere Kontrolle von Personen in Begleitung von sogenannten „gefährlichen Hunderassen“ nach der HundeverordnungDirektanregung
- 16. November 2018Antwort des Magistrats · nach 41 WochenSTST 2134Stärkere Kontrolle von Personen in Begleitung von sogenannten "gefährlichen Hunderassen" nach der HundeverordnungStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab