Stärkere Kontrollen von Personen, die sogenannte „Gefährliche Hunderassen“ nach der Hundeverordnung führen
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
die sogenannte "Gefährliche Hunderassen" nach der Hundeverordnung führen Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten, sich wie folgt einzusetzen: Stärkere Kontrolle von Personen, die sog. "Gefährliche Hunderassen" nach der Hundeverordnung führen. Begründung: Im Ortsbezirk 8 ist ein deutlicher Anstieg von sog. "Gefährlichen Hunderassen"zu beobachten. Für das Halten und Führen dieser Hunderassen gelten besondere Regeln. So ist u. a. ein Sachkundenachweis der hundeführenden Person, in der Regel ein Wesenstest des Hundes und Einzelführung erforderlich. Es bestehen erhebliche Zweifel daran, dass diese Voraussetzungen vor Ort eingehalten werden. So werden z. B. Personen beobachtet, die der Einzelführungspflicht nicht nachkommen. Zudem ist es fraglich, ob diese Personen auch die anderen strengen Voraussetzungen zum Führen dieser Hunderassen erfüllen. Beißvorfälle, bei denen andere Hunden angegriffen wurden, sind schon vorgekommen, so dass es zwingend notwendig erscheint, verstärkt Kontrollen durchzuführen, bevor Schlimmeres geschieht. Am Ende müssen die Tierheime die (leider schwer weiter zu vermittelnden) Hunde dieser verantwortungslosen Personen aufnehmen und das ist weder im Interesse der Tiere noch der Stadt.
Inhalt
Antrag vom 01.02.2018, OF 260/8
Betreff: Stärkere Kontrollen von Personen, die sogenannte "Gefährliche Hunderassen" nach der Hundeverordnung führen
Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten, sich wie folgt einzusetzen: Stärkere Kontrolle von Personen, die sog. "Gefährliche Hunderassen" nach der Hundeverordnung führen.
Begründung: Im Ortsbezirk 8 ist ein deutlicher Anstieg von sog. "Gefährlichen Hunderassen"zu beobachten. Für das Halten und Führen dieser Hunderassen gelten besondere Regeln. So ist u. a. ein Sachkundenachweis der hundeführenden Person, in der Regel ein Wesenstest des Hundes und Einzelführung erforderlich. Es bestehen erhebliche Zweifel daran, dass diese Voraussetzungen vor Ort eingehalten werden. So werden z. B. Personen beobachtet, die der Einzelführungspflicht nicht nachkommen. Zudem ist es fraglich, ob diese Personen auch die anderen strengen Voraussetzungen zum Führen dieser Hunderassen erfüllen. Beißvorfälle, bei denen andere Hunden angegriffen wurden, sind schon vorgekommen, so dass es zwingend notwendig erscheint, verstärkt Kontrollen durchzuführen, bevor Schlimmeres geschieht. Am Ende müssen die Tierheime die (leider schwer weiter zu vermittelnden) Hunde dieser verantwortungslosen Personen aufnehmen und das ist weder im Interesse der Tiere noch der Stadt.Beratung im Ortsbeirat: 8
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. Februar 2018Sie sind hierOFOF 260/8Stärkere Kontrollen von Personen, die sogenannte „Gefährliche Hunderassen“ nach der Hundeverordnung führenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 15. Februar 2018OMOM 2723Stärkere Kontrollen von Personen, die sogenannte „gefährliche Hunderassen“ nach der Hundeverordnung führenDirektanregung
- 18. Mai 2018Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 948Stärkere Kontrollen von Personen, die sogenannte "gefährliche Hunderassen" nach der Hundeverord-nung führenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen BFF und REP (= Ablehnung)