Stärkere Kontrollen von Personen, die sogenannte „gefährliche Hunderassen“ nach der Hundeverordnung führen
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Anregung an den Magistrat vom 15.02.2018, OM 2723 entstanden aus Vorlage: OF 260/8 vom 01.02.2018
Betreff: Stärkere Kontrollen von Personen, die sogenannte "gefährliche Hunderassen" nach der Hundeverordnung führen Der Magistrat wird gebeten, im Ortsbezirk 8 Personen, die sogenannte "g efährliche Hunderassen" nach der Hundeverordnung führen, stärker zu kontrollieren.
Begründung: Im Ortsbezirk 8 ist ein deutlicher Anstieg von sogenannte "gefährlichen Hunderassen" zu beobachten. Für das Halten und Führen dieser Hunderassen gelten besondere Regeln. So ist unter anderem ein Sachkundenachweis der hundeführenden Person, in der Regel ein Wesenstest des Hundes und eine Einzelführung erforderlich. Es bestehen erhebliche Zweifel daran, dass diese Voraussetzungen vor Ort eingehalten werden. So werden z. B. Personen beobachtet, die der Einzelführungspflicht nicht nachkommen. Zudem ist es fraglich, ob diese Personen auch die anderen strengen Voraussetzungen zum Führen dieser Hunderassen erfüllen. Beißvorfälle, bei denen andere Hunden angegriffen wurden, sind schon vorgekommen, sodass es zwingend notwendig erscheint, verstärkt Kontrollen durchzuführen, bevor Schlimmeres geschieht. Am Ende müssen die Tierheime die (leider schwer weiter zu vermittelnden) Hunde dieser verantwortungslosen Personen aufnehmen und das ist weder im Interesse der Tiere noch der Stadt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. Februar 2018OFOF 260/8Stärkere Kontrollen von Personen, die sogenannte „Gefährliche Hunderassen“ nach der Hundeverordnung führenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 15. Februar 2018Sie sind hierOMOM 2723Stärkere Kontrollen von Personen, die sogenannte „gefährliche Hunderassen“ nach der Hundeverordnung führenDirektanregung
- 18. Mai 2018Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 948Stärkere Kontrollen von Personen, die sogenannte "gefährliche Hunderassen" nach der Hundeverord-nung führenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats