Stärkere Kontrolle von Personen in Begleitung von sogenannten "gefährlichen Hunderassen" nach der Hundeverordnung
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- Illegale Nutzung der Feuerwehrzufahrt Hammarskjöldring 1 unterbinden11.06.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Stellungnahme des Magistrats vom 16.11.2018, ST 2134
Betreff: Stärkere Kontrolle von Personen in Begleitung von sogenannten "gefährlichen Hunderassen" nach der Hundeverordnung Aufgrund der erneuten Anregung des Ortsbeirats haben Bedienstete der Stadtpolizei die Grünanlagen im Ortsbezirk 8 (Kätcheslachpark, Bonifatiuspark, Martin-Luther-King-Park, Volkspark Niddatal, Grünanlage am Hammarskjöldring, Grünanlage an den Stegwiesen, Grünanlage in der Römerstadt/Bunkeranlage, Niddawiesen und Spielplatz an der Hadrianstraße) sowie die öffentlichen Wege und Plätze des Bezirks über einen Zeitraum von zwei Wochen zu den üblichen "Gassi-Zeiten" verstärkt bestreift. Bei keiner dieser Kontrollen wurden Hundeführerinnen oder Hundeführer mit sogenannten "Listenhunden" angetroffen. Dies ist nicht ungewöhnlich, legt man die für diesen Ortsbezirk gemeldete Anzahl an Listenhunden zugrunde. Wie bereits in der Stellungnahme ST 948 vom 18.05.2018 zur Anregung OM 2723 ausgeführt, sind für diesen Bereich insgesamt 16 dieser Hunde gemeldet. Lediglich für drei von ihnen besteht Leinenpflicht. Der Ortsbeirat vermutet eine starke Diskrepanz zwischen diesen 16 für den Ortsbezirk gemeldeten und der Anzahl der tatsächlich dort gehaltenen Listenhunde. Es kann natürlich seitens der Stadtpolizei nicht ausgeschlossen werden, dass solche Hunderassen illegal gehalten werden. Wäre die Dunkelziffer - wie vom Ortsbeirat vermutet - sehr hoch, hätten bei den engmaschigen Kontrollen über den obigen Zeitraum zumindest ein paar dieser Hunde angetroffen werden müssen. Die Stadtpolizei wird nach wie vor Kontrollen in allen Ortsbezirken realisieren und dort gezielt überprüfen, wo es beispielsweise durch Beschwerden oder besondere Aufträge notwendig erscheint. Die Vielfalt der Aufgabenfelder und die Größe des Stadtgebietes sowie die bisherigen Feststellungen stehen aktuell einer weiteren, intensiven Präventivbestreifung der genannten Bereiche entgegen. Wir bitten daher erneut, die Bürgerinnen und Bürger auf das Sicherheitstelefon hinzuweisen. In akuten Beschwerdefällen erreichen sie dort rund um die Uhr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die umgehend zielführende Maßnahmen bei konkreten Gefahrenlagen einleiten werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. Mai 2018STST 948Stärkere Kontrollen von Personen, die sogenannte "gefährliche Hunderassen" nach der Hundeverord-nung führenStellungnahme
- 22. Juni 2018OFOF 320/8Stärkere Kontrolle von Personen in Begleitung von sogenannten „Gefährlichen Hunderassen“ nach der HundeverordnungOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 9. August 2018OMOM 3458Stärkere Kontrolle von Personen in Begleitung von sogenannten „gefährlichen Hunderassen“ nach der HundeverordnungDirektanregung
- 16. November 2018Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 26 WochenSTST 2134Stärkere Kontrolle von Personen in Begleitung von sogenannten "gefährlichen Hunderassen" nach der HundeverordnungStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab