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Stärkere Kontrolle von Personen in Begleitung von sogenannten „Gefährlichen Hunderassen“ nach der Hundeverordnung

Vorlagentyp: OFGRÜNE
26 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

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Begründung

Begleitung von sogenannten "Gefährlichen Hunderassen" nach der Hundeverordnung Der Ortsbeirat möge erneut beschließen, den Magistrat zu bitten, sich wie folgt einzusetzen: Stärkere Kontrolle von Personen in Begleitung von sog. "Gefährlichen Hunderassen" nach der Hundeverordnung. Begründung: Mit der ST 948 wurde die Anregung des Ortsbeirates 8 vom 15.02.2018 nicht zufriedenstellend beantwortet, was einen erneuten Antrag erforderlich macht. Im Ortsbezirk 8 ist ein deutlicher Anstieg von sog. "Gefährlichen Hunderassen" zu beobachten. Es kommt dabei nicht darauf an, wie viele dieser Hunde im Ortsbezirk registriert sind, sondern vielmehr darauf, wie viele sich im Ortsbezirk tatsächlich aufhalten und ggf. gar nicht oder woanders registriert sind. Wie bereits im ersten Antrag ausgeführt, kam es bereits zu mehreren Beißvorfällen, bei denen andere Hunde angegriffen wurden. Diese Vorfälle wurden zum Teil auch dem zuständigen städtischen "Amt für Gefahrenabwehr - gefährliche Tiere" gemeldet und sind damit der Stadt bekannt. Folglich besteht Handlungsbedarf nach präventiven Maßnahmen in Form von Kontrollen etc., um schlimmeren Ereignissen vorzubeugen. Es ist sicherlich nicht im Sinne der aus guten Gründen erlassenen Hundeverordnung, wenn sich bei dem oben genannten Personenkreis herumspricht, dass eine verstärkte Überwachung aus personellen Gründen nicht leistbar sei. Das würde zu einem weiteren Anstieg dieser Hunderassen führen. (Hintergrund aus dem Ursprungsantrag zur Information: Für das Halten und Führen dieser Hunderassen gelten besondere Regeln. So ist u. a. ein Sachkundenachweis der hundeführenden Person, in der Regel ein Wesenstest des Hundes und Einzelführung erforderlich. Es bestehen erhebliche Zweifel daran, dass diese Voraussetzungen vor Ort eingehalten werden. So werden z. B. Personen beobachtet, die der Einzelführungspflicht nicht nachkommen. Zudem ist es fraglich, ob diese Personen auch die anderen strengen Voraussetzungen zum Führen dieser Hunderassen erfüllen. Am Ende müssen die Tierheime die (leider schwer weiter zu vermittelnden) Hunde dieser verantwortungslosen Personen aufnehmen und das ist weder im Interesse der Tiere noch der Stadt.)

Inhalt

Antrag vom 22.06.2018, OF 320/8

Betreff: Stärkere Kontrolle von Personen in Begleitung von sogenannten "Gefährlichen Hunderassen" nach der Hundeverordnung Der Ortsbeirat möge erneut beschließen, den Magistrat zu bitten, sich wie folgt einzusetzen: Stärkere Kontrolle von Personen in Begleitung von sog. "Gefährlichen Hunderassen" nach der Hundeverordnung.

Begründung: Mit der ST 948 wurde die Anregung des Ortsbeirates 8 vom 15.02.2018 nicht zufriedenstellend beantwortet, was einen erneuten Antrag erforderlich macht. Im Ortsbezirk 8 ist ein deutlicher Anstieg von sog. "Gefährlichen Hunderassen" zu beobachten. Es kommt dabei nicht darauf an, wie viele dieser Hunde im Ortsbezirk registriert sind, sondern vielmehr darauf, wie viele sich im Ortsbezirk tatsächlich aufhalten und ggf. gar nicht oder woanders registriert sind. Wie bereits im ersten Antrag ausgeführt, kam es bereits zu mehreren Beißvorfällen, bei denen andere Hunde angegriffen wurden. Diese Vorfälle wurden zum Teil auch dem zuständigen städtischen "Amt für Gefahrenabwehr - gefährliche Tiere" gemeldet und sind damit der Stadt bekannt. Folglich besteht Handlungsbedarf nach präventiven Maßnahmen in Form von Kontrollen etc., um schlimmeren Ereignissen vorzubeugen. Es ist sicherlich nicht im Sinne der aus guten Gründen erlassenen Hundeverordnung, wenn sich bei dem oben genannten Personenkreis herumspricht, dass eine verstärkte Überwachung aus personellen Gründen nicht leistbar sei. Das würde zu einem weiteren Anstieg dieser Hunderassen führen. (Hintergrund aus dem Ursprungsantrag zur Information: Für das Halten und Führen dieser Hunderassen gelten besondere Regeln. So ist u. a. ein Sachkundenachweis der hundeführenden Person, in der Regel ein Wesenstest des Hundes und Einzelführung erforderlich. Es bestehen erhebliche Zweifel daran, dass diese Voraussetzungen vor Ort eingehalten werden. So werden z. B. Personen beobachtet, die der Einzelführungspflicht nicht nachkommen. Zudem ist es fraglich, ob diese Personen auch die anderen strengen Voraussetzungen zum Führen dieser Hunderassen erfüllen. Am Ende müssen die Tierheime die (leider schwer weiter zu vermittelnden) Hunde dieser verantwortungslosen Personen aufnehmen und das ist weder im Interesse der Tiere noch der Stadt.)Beratung im Ortsbeirat: 8

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 18. Mai 2018STST 948Stärkere Kontrollen von Personen, die sogenannte "gefährliche Hunderassen" nach der Hundeverord-nung führenStellungnahme
  2. 22. Juni 2018Sie sind hier
    OFOF 320/8Stärkere Kontrolle von Personen in Begleitung von sogenannten „Gefährlichen Hunderassen“ nach der Hundeverordnung
    Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  3. 9. August 2018OMOM 3458Stärkere Kontrolle von Personen in Begleitung von sogenannten „gefährlichen Hunderassen“ nach der HundeverordnungDirektanregung
  4. 16. November 2018Antwort des Magistrats · nach 26 WochenSTST 2134Stärkere Kontrolle von Personen in Begleitung von sogenannten "gefährlichen Hunderassen" nach der HundeverordnungStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 8
Sitzung 24 · 09.08.2018
TO I, TOP 23
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 3458 2018 Die Vorlage OF 320/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
SPDCDUGrüneLinkeFDPFreie Wähler
Ablehnung:
BFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen BFF (= Ablehnung)

Mitdiskutieren

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