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Verkehrsberuhigung auf dem Sandweg

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Zu a): Die Städtische Verkehrspolizei führte im Juli 2021 vier Testmessungen zu unterschiedlichen Tageszeiten im Sandweg durch. Innerhalb der Gesamtmesszeit von 06:20 Stunden, wurden 1113 Fahrzeuge erfasst, von denen lediglich 17 Fahrzeuge die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit im sanktionierbaren Bereich überschritten. Aufgrund der geringen Übertretungsquote von 2%, wurde der Sandweg nicht in das ständige Messprogramm aufgenommen. Nächtliche Geschwindigkeitskontrollen können seitens der Städtischen Verkehrspolizei lediglich durch den Enforcement-Trailer erfolgen, welcher über mehrere Tage durchgängig Geschwindigkeitskontrollen vornimmt. Da es sich bei dem Enforcement-Trailer laut Erlass des Ministeriums des Inneren und Sport zur "Verkehrsüberwachung durch örtliche Ordnungsbehörden und Polizeibehörden" um eine stationäre Anlage handelt, müssen alle Standorte die verbindlichen Vorgaben einhalten und bei der Hessischen Polizeiakademie (HPA) beantragt werden. Dabei kommen bevorzugt Örtlichkeiten in Frage, an denen sich in kurzer Zeit wiederholt (schwere) Unfälle ereignen (Unfallschwerpunkte) oder die zu den besonders schutzwürdigen Örtlichkeiten zählen. Unabhängig von den Bestimmungen müssen sich Standorte im Stadtgebiet auch an der tatsächlichen Notwendigkeit orientieren, welche bei den vorliegenden Ergebnissen der Testmessungen nicht vorliegt. Es handelt sich - auch nachts - um individuelles Fehlverhalten einzelner Verkehrsteilnehmer_innen, dem sich mit behördlichen Mitteln nicht begegnen lässt. Zu b und c): Vor dem Hintergrund der (zeitgleich gestellten) Anregung an den Magistrat vom 02.12.2021, OM 1276, "Sandweg als Frankfurter Fahrradstraße" erscheint die Forderung nach einer Integration in die Tempo 30-Zone sowie die Einführung einer Rechts-vor-Links-Regelung widersprüchlich. Sollte der Sandweg zu einer Fahrradstraße umgestaltet werden, läge diese weiterhin nicht in der Tempo 30-Zone und es gäbe weiterhin keine Rechts-vor-Links-Regelung. Beide Anregungen müssen gemeinsam bedacht werden. Auch die zukünftige Funktion der Berger Straße (Pendant zum Sandweg in Gegenrichtung) muss berücksichtigt werden. Einen akuten Anlass zu einer Umgestaltung unter dem Gesichtspunkt "zu schnelles Fahren" sieht der Magistrat nicht, vgl. Punkt a). Daher hält der Magistrat an der bestehenden Geschwindigkeitsregelung ("runde 30") und Vorfahrtsregelung (Vorfahrt für den Sandweg) fest. Unabhängig davon stehen für größere bauliche Maßnahmen aktuell keine Mittel aus der Straßenunterhaltung zur Verfügung. Zu d): Aktuell sind aufgrund der Trassenlage und der teilweise unzureichenden Gehwegbreiten die gewünschten Pflanzungen im Sandweg nicht möglich. Bei einer Umgestaltung der Straße prüft der Magistrat gerne erneut, ob Begrünungen möglich sind. Zu e): Die Landespolizei überwacht mit ihrer speziellen Kontrolleinheit Autoposer, Raser und Tuner (KART) den Sandweg regelmäßig. Dies geschieht generell im Rahmen des Streifendienstes oder nach Hinweisen und Beschwerden (von Behörden und/oder Bürger_innen). Festgestelle Verstöße werden konsequent geahndet. Die Frage, wie oft und mit welchem Ergebnis Kontrollen in dem benannten Bereich stattgefunden haben, kann leider nicht beantwortet werden. Eine Auswertung der Feststellungen nach Straßennamen ist seitens der Kontrolleinheit KART nicht möglich.