Herstellung von Fahrradwegen auf dem Sandweg
Stellungnahme des Magistrats
Der Sandweg ist eine Einbahnstraße in Süd-Nord-Richtung mit Tempo 30 im Mischverkehr und freigegebenem Radverkehr in Gegenrichtung. Die Einrichtung eines Radfahrstreifens entgegen der Fahrtrichtung der Einbahnstraße erfordert eine Fahrbahnbreite von 5,00 m (ohne Längsparken). Diese ist an mehreren Kreuzungen im Verlauf des Sandweges nicht gegeben. In Höhe Hegelstraße wurde der gesamte Kreuzungsbereich auf eine Breite von 4,00 m eingeengt, an mehreren anderen Kreuzungen (z.B. Kantstraße) wurden die Fußgängerüberwege barrierefrei ausgebaut und zum Schutz der zu Fuß Gehenden auf 4,50 m eingeengt. Zudem ist das Schrägparken zwischen Baumweg und Kantstraße baulich ausgeführt, eine Änderung der Parkregelung ausschließlich durch Beschilderung und Markierung würde wahrscheinlich nicht akzeptiert. Schrägparken -wie angeregt - in Längsparken umzuwandeln und einen Radfahrstreifen in Gegenrichtung der Einbahnstraße zu markieren, erfordert daher den Umbau aller Knotenpunkte. Eine kurzfristige Markierungs- und Beschilderungslösung ohne einen solchen Umbau ist aus oben genannten Gründen nicht möglich. Eine langfristige Umbaulösung für den unteren Abschnitt des Sandweges muss im Zusammenhang mit der unteren Berger Straße und den umliegenden Straßenzügen geplant werden. Voraussetzung hierfür ist eine Reduktion des Kraftfahrzeugverkehrs, insbesondere auch des ruhenden Verkehrs. Aus Kapazitätsgründen sowie aufgrund konkurrierender Projekte zur Verbesserung des Radverkehrs mit höherer Priorität kann eine Umgestaltung des Sandwegs allerdings aktuell nicht in Aussicht gestellt werden.