a. Pumpwerk Griesheim b.Ehemaliges Pumpwerk Griesheim den Griesheimern zurückgeben c. Nutzung des alten Wasserwerks Griesheim durch die Vereine
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 04.05.2011, ST 747
Betreff: a. Pumpwerk Griesheim b.Ehemaliges Pumpwerk Griesheim den Griesheimern zurückgeben c. Nutzung des alten Wasserwerks Griesheim durch die Vereine Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat hat in seinen bisherigen Stellungnahmen zu der Frage einer zukünftigen Nutzung des Gebäudes des ehemaligen Pumpwerks Griesheim bereits unter anderem auf die besondere Lage der Liegenschaft im Stadtwald hingewiesen. Sowohl die bebauten als auch die eingezäunten Umgebungsflächen um das Gebäude sind im Flächennutzungsplan als Wald ausgewiesen. Zudem steht die gesamte umgebende Waldfläche unter Landschaftsschutz. Die Chance zur Entwicklung einer Flächenrenaturierung als wertvolle Habitatfläche für die heimische Flora und Fauna kann somit im Sinne der Biodiversität grundsätzlich nur befürwortet werden und wird entsprechend hoch bei der endgültigen Interessenabwägung hinsichtlich des Verbleibs des Gebäudes, seiner Nutzungsziele, der Nutzung des Außenbereichs sowie der erforderlichen Frequenzen motorisierter Zufahrten zu bewerten sein. Vor diesem Hintergrund beabsichtigt der Magistrat zeitnah eine Übertragung der Liegenschaft sowie der unbebauten Flächen in das Eigentum der Stadt Frankfurt am Main. Hinsichtlich einer weiteren, ggf. zeitlich befristeten Nutzung des Gebäudes wird der Magistrat mit dem zukünftigen Mieter oder Pächter auf der Grundlage einer kommunikativ geführten Interessenabwägung eine verträgliche Nutzung als Konsens definieren. Dabei bedarf es der besonderen bzw. größtmöglichen Berücksichtigung der eingangs erwähnten grundsätzlichen Schutzwürdigkeit der ausgewiesenen Waldflächen. Mit dem hier wiedergegebenen Sachverhalt weist der Magistrat auch auf die Tatsache hin, dass die Anregungen des Ortsbeirates 6 (OM 4970 und OM 4971 vom 08.02.2011), das Gebäude einer bevorzugten Vereinsnutzung durch Griesheimer Vereine zuzuführen und hierzu ein Nutzungskonzept vorzustellen, folglich vorrangig mit der Schutzwürdigkeit und den Entwicklungsmöglichkeiten des Waldes der weiteren Abwägung bedürfen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 11. Januar 2010BB 10Pumpwerk GriesheimMagistratsbericht
- 9. Februar 2010OFOF 1384/6Pumpwerk GriesheimOrtsbeiratsantrag · CDU
- 9. März 2010VV 1227Pumpwerk GriesheimAnfrage
- 25. Mai 2010STST 748Pumpwerk GriesheimStellungnahme
- 6. Dezember 2010STST 1580Pumpwerk GriesheimStellungnahme
- 24. Januar 2011OFOF 1695/6Nutzung des alten Wasserwerks Griesheim durch die VereineOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 24. Januar 2011OFOF 1694/6Ehemaliges Pumpwerk Griesheim den Griesheimern zurückgebenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 8. Februar 2011OMOM 4970Ehemaliges Pumpwerk Griesheim den Griesheimern zurückgebenDirektanregung
- 8. Februar 2011OMOM 4971Nutzung des alten Wasserwerks Griesheim durch die VereineDirektanregung
- 4. Mai 2011Sie sind hierSTST 747a. Pumpwerk Griesheim b.Ehemaliges Pumpwerk Griesheim den Griesheimern zurückgeben c. Nutzung des alten Wasserwerks Griesheim durch die VereineStellungnahme
- 18. November 2011Antwort des Magistrats · nach 97 WochenSTST 1236a. Pumpwerk Griesheim b. Ehemaliges Pumpwerk Griesheim den Griesheimern zurückgeben c. Nutzung des alten Wasserwerks Griesheim durch die VereineStellungnahme
- 14. Oktober 2012OFOF 525/6Pumpwerk Griesheim: Wie wird die Zukunft aussehen?Ortsbeiratsantrag · CDU
- 30. Oktober 2012VV 517Pumpwerk Griesheim: Wie wird die Zukunft aussehen?Anfrage
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab