Ehemaliges Pumpwerk Griesheim den Griesheimern zurückgeben
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zurückgeben Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, bei der Vermietung des ehemaligen Pumpwerks Griesheim Varianten den Vorzug zu geben, bei denen möglichst mehrere Interessenten das alte Griesheimer Wasserwerks nutzen können. Zudem sind bei gleichwertigen Bewerbungen solche aus dem Bereich Griesheim vorrangig zu berücksichtigen. Begründung: Seitdem öffentlich bekannt ist, dass das ehemalige Pumpwerk Griesheim von der Hessenwasser an die Stadt Frankfurt quasi zurückgegeben wird und der Magistrat Nutzer sucht, haben sich zahlreiche Vereine und Institutionen aus Griesheim mit sorgfältig ausgearbeiteten Konzepten an den Magistrat gewandt und ihr Interesse an einer Nutzung von Räumen im alten Wasserwerk bekundet. Das Gebäude wurde von der damals selbständigen Gemeinde Griesheim im Jahr 1890 errichtet und ging mit der Eingemeindung ins Vermögen der Stadt Frankfurt über. Dies begründet eine bevorzugte Behandlung von Anmietungsangeboten aus dem nunmehrigen Frankfurter Stadtteil Griesheim.
Inhalt
Antrag vom 24.01.2011, OF 1694/6
Betreff: Ehemaliges Pumpwerk Griesheim den Griesheimern zurückgeben Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, bei der Vermietung des ehemaligen Pumpwerks Griesheim Varianten den Vorzug zu geben, bei denen möglichst mehrere Interessenten das alte Griesheimer Wasserwerks nutzen können. Zudem sind bei gleichwertigen Bewerbungen solche aus dem Bereich Griesheim vorrangig zu berücksichtigen.
Begründung: Seitdem öffentlich bekannt ist, dass das ehemalige Pumpwerk Griesheim von der Hessenwasser an die Stadt Frankfurt quasi zurückgegeben wird und der Magistrat Nutzer sucht, haben sich zahlreiche Vereine und Institutionen aus Griesheim mit sorgfältig ausgearbeiteten Konzepten an den Magistrat gewandt und ihr Interesse an einer Nutzung von Räumen im alten Wasserwerk bekundet. Das Gebäude wurde von der damals selbständigen Gemeinde Griesheim im Jahr 1890 errichtet und ging mit der Eingemeindung ins Vermögen der Stadt Frankfurt über. Dies begründet eine bevorzugte Behandlung von Anmietungsangeboten aus dem nunmehrigen Frankfurter Stadtteil Griesheim.Beratung im Ortsbeirat: 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. Januar 2011Sie sind hierOFOF 1694/6Ehemaliges Pumpwerk Griesheim den Griesheimern zurückgebenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 8. Februar 2011OMOM 4970Ehemaliges Pumpwerk Griesheim den Griesheimern zurückgebenDirektanregung
- 4. Mai 2011STST 747a. Pumpwerk Griesheim b.Ehemaliges Pumpwerk Griesheim den Griesheimern zurückgeben c. Nutzung des alten Wasserwerks Griesheim durch die VereineStellungnahme
- 18. November 2011Antwort des Magistrats · nach 43 WochenSTST 1236a. Pumpwerk Griesheim b. Ehemaliges Pumpwerk Griesheim den Griesheimern zurückgeben c. Nutzung des alten Wasserwerks Griesheim durch die VereineStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen FDP (= Ablehnung)