Nutzung des alten Wasserwerks Griesheim durch die Vereine
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Thema Umwelt und Energie verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 08.02.2011, OM 4971 entstanden aus Vorlage: OF 1695/6 vom 24.01.2011
Betreff: Nutzung des alten Wasserwerks Griesheim durch die Vereine Der Magistrat wird gebeten, den Griesheimer Vereinen, die sich um Räume im alten Wasserwerk bemühen, schnellstmöglich das geplante Nutzungskonzept vorzustellen und sich dabei zu bemühen, möglichst viele der antragstellenden Vereine zu berücksichtigen. Dabei ist selbstverständlich auf eine waldfreundliche Nutzung zu achten.
Begründung: In der 49. Sitzung des Ortsbeirats 6 brachten am 10.01.2011 die Vertreter einer ganzen Reihe von Griesheimer Vereinen ihr Interesse an Räumen im alten Wasserwerk vor, die sie zur Fortführung ihrer Aktivitäten zum Teil sehr dringend benötigen. Offensichtlich hat der Magistrat auch bereits ein Nutzungskonzept erarbeitet und mit einzelnen Vereinen abgesprochen, in dem auch viele der Wünsche berücksichtigt werden. Es ist jetzt jedoch dringend an der Zeit, dieses Konzept öffentlich zu machen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. Januar 2011OFOF 1695/6Nutzung des alten Wasserwerks Griesheim durch die VereineOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 8. Februar 2011Sie sind hierOMOM 4971Nutzung des alten Wasserwerks Griesheim durch die VereineDirektanregung
- 4. Mai 2011STST 747a. Pumpwerk Griesheim b.Ehemaliges Pumpwerk Griesheim den Griesheimern zurückgeben c. Nutzung des alten Wasserwerks Griesheim durch die VereineStellungnahme
- 18. November 2011Antwort des Magistrats · nach 43 WochenSTST 1236a. Pumpwerk Griesheim b. Ehemaliges Pumpwerk Griesheim den Griesheimern zurückgeben c. Nutzung des alten Wasserwerks Griesheim durch die VereineStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats