Pumpwerk Griesheim
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Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2010, ST 1580
Betreff:
Pumpwerk Griesheim
Vorläufige Stellungnahme:
Der Magistrat steht zwischenzeitlich in Kontakt mit mehreren Interessenten für eine künftige Nutzung des Pumpwerks Griesheim. Vor dem Hintergrund der Lage des Gebäudes im Niedwald und der damit einhergehenden geforderten waldfreundlichen Nutzung bedürfen die vorliegenden Anregungen einer weitergehenden Überprüfung.
Hierzu besteht weiterhin noch Abstimmungsbedarf, sodass der Magistrat noch nicht abschließend Stellung nehmen kann.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 11. Januar 2010BB 10Pumpwerk GriesheimMagistratsbericht
- 9. Februar 2010OFOF 1384/6Pumpwerk GriesheimOrtsbeiratsantrag · CDU
- 9. März 2010VV 1227Pumpwerk GriesheimAnfrage
- 25. Mai 2010STST 748Pumpwerk GriesheimStellungnahme
- 6. Dezember 2010Sie sind hierSTST 1580Pumpwerk GriesheimStellungnahme
- 4. Mai 2011STST 747a. Pumpwerk Griesheim b.Ehemaliges Pumpwerk Griesheim den Griesheimern zurückgeben c. Nutzung des alten Wasserwerks Griesheim durch die VereineStellungnahme
- 18. November 2011Antwort des Magistrats · nach 97 WochenSTST 1236a. Pumpwerk Griesheim b. Ehemaliges Pumpwerk Griesheim den Griesheimern zurückgeben c. Nutzung des alten Wasserwerks Griesheim durch die VereineStellungnahme
- 14. Oktober 2012OFOF 525/6Pumpwerk Griesheim: Wie wird die Zukunft aussehen?Ortsbeiratsantrag · CDU
- 30. Oktober 2012VV 517Pumpwerk Griesheim: Wie wird die Zukunft aussehen?Anfrage
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab