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Pumpwerk Griesheim: Wie wird die Zukunft aussehen?

Vorlagentyp: V
183 Wochen bis zur Antwort10 Stationen im Verfahren

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Thema Umwelt und Energie verfolgen

Inhalt

Auskunftsersuchen vom 30.10.2012, V 517 entstanden aus Vorlage: OF 525/6 vom 14.10.2012

Betreff: Pumpwerk Griesheim: Wie wird die Zukunft aussehen? Vorgang: V 1227/10 OBR 6; ST 748/10 Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung zu folgenden Fragen gebeten:

  1. Welche Auswirkungen hat die Einstufung des Pumpwerks Griesheim als Denkmal?
  2. Welche Nutzungen des Gebäudes sind weiterhin möglich?
  3. Wann wird der Runde Tisch über die Entwicklungen seit dem letzten Treffen im September 2011 unterrichtet?
  4. Seit wann und warum verfolgt der Magistrat nun wieder eigene Konzepte zur Nutzung des Gebäudes, nachdem lange Zeit mit ehrenamtlichen Vereinen über eine Nutzung verhandelt wurde?
  5. Wie sieht der Magistrat die Zukunft dieses Bauwerkes? Begründung: Seit dem Kauf des ehemaligen Pumpwerks durch die Stadt Frankfurt von der Hessenwasser GmbH lässt das Verfahren um die Zukunft des Gebäudes wenig planvolles Handeln erkennen. Erst in einigen Wochen soll ein Gutachten über den Zustand des Gebäudes vorliegen. Sinnvollerweise hätte dies bereits vor dem Kauf oder zumindest zu Beginn der Erwägungen über die Nutzungen erfolgen müssen. Mehr als zwei Jahre läuft nun die Suche nach Nutzungen ohne greifbare Ergebnisse. Mit zwei Vereinen laufen seit über einem Jahr Gespräche und Verhandlungen, ohne dass ein Entscheidungszeitpunkt oder ein klares Vergabeverfahren erkennbar ist. Über die Medien wird bekannt, dass der Magistrat nun offenbar eine Nutzung als Kindereinrichtung prüft. Eine solche Nutzung wurde bereits in der Vorlage V 1227 vom 09.03.2010 angeregt und könnte längst entschieden sein. In der ST 748 vom 25.05.2010 hat der Magistrat genau diese Prüfung zugesagt. Insbesondere gegenüber den an einer Nutzung interessierten Vereinen ist das Verhalten des Magistrats schwer nachvollziehbar. Das Entwickeln, Präsentieren und Pflegen von Nutzungsvorschlägen, Prüfen von Mietverträgen etc. erfolgt in ehrenamtlicher Form und in der freien Zeit der Vereinsmitglieder. Wenn nun der Magistrat wieder eine Nutzung des Gebäudes in eigener Regie prüft und das Gebäude gar nicht mehr zur Vermietung an die Vereine vorgesehen ist, sollten die Vereine informiert werden, damit sie keine weiteren Mühen in dieses Projekt stecken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 9. Februar 2010OFOF 1384/6Pumpwerk GriesheimOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 9. März 2010VV 1227Pumpwerk GriesheimAnfrage
  3. 25. Mai 2010STST 748Pumpwerk GriesheimStellungnahme
  4. 6. Dezember 2010STST 1580Pumpwerk GriesheimStellungnahme
  5. 4. Mai 2011STST 747a. Pumpwerk Griesheim b.Ehemaliges Pumpwerk Griesheim den Griesheimern zurückgeben c. Nutzung des alten Wasserwerks Griesheim durch die VereineStellungnahme
  6. 18. November 2011STST 1236a. Pumpwerk Griesheim b. Ehemaliges Pumpwerk Griesheim den Griesheimern zurückgeben c. Nutzung des alten Wasserwerks Griesheim durch die VereineStellungnahme
  7. 14. Oktober 2012OFOF 525/6Pumpwerk Griesheim: Wie wird die Zukunft aussehen?Ortsbeiratsantrag · CDU
  8. 30. Oktober 2012Sie sind hier
    VV 517Pumpwerk Griesheim: Wie wird die Zukunft aussehen?
    Anfrage
  9. 11. Februar 2013STST 246Pumpwerk Griesheim: Wie wird die Zukunft aussehen?Stellungnahme
  10. 12. August 2013Antwort des Magistrats · nach 183 WochenSTST 1243Pumpwerk Griesheim: Wie wird die Zukunft aussehen?Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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