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Übersicht über die neuen Baumpflanzungen im Bereich des Bebauungsplans 550 Bockenheim Süd

Vorlagentyp: STMagistrat
364 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 16.04.2009, ST 547

Betreff: Übersicht über die neuen Baumpflanzungen im Bereich des Bebauungsplans 550 Bockenheim Süd Im Bebauungsplan 550 "Bockenheim Süd" vom 18.05.1999 sind gemäß den Planeintragungen insgesamt 515 zu pflanzende Bäume festgesetzt (siehe nachfolgende Tabelle) In den Straßen, die seit ca. 1998 ausgebaut bzw. neu hergestellt werden konnten, wurden von 186 festgesetzten Straßenbäumen insgesamt 183 Bäume gepflanzt. Die übrigen Straßen dieses Bebauungsplanes wurden in den letzten Jahren nicht verändert bzw. es sind etliche Straßen noch gar nicht neu gebaut worden (Straße im Norden entlang der Bahngleise, Verlängerung Galvanistraße etc.). Straßenbaumpflanzungen sind generell nur möglich, wenn entweder vorhandene Straßen grundlegend erneuert werden oder wenn Straßen komplett neu gebaut werden. Dies ist darin begründet, dass die Vielzahl vorhandener Leitungen in bestehenden Straßen für einen Straßenbaumstandort punktuell nur sehr selten umgelegt werden können. Häufig fehlt genügend Platz im Untergrund, der Straßenbäumen in ausreichendem Maß für die Verankerung und die Baumversorgung zur Verfügung gestellt werden muss. Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass in ausreichendem Maß Grundstückszufahrten und Feuerwehraufstellflächen zur Verfügung gestellt werden müssen. Auch der Bau von Haltestellen mit Masten für die Oberleitung, private Hausanschlussleitungen, die Freihaltung von Kreuzungsbereichen mit Lichtsignalanlagen etc. führen dazu, dass nicht überall Standorte für Straßenbäume verwirklicht werden können. Im öffentlichen Bereich liegt die Zuständigkeit für den Bau neuer Straßen einschließlich der Baumstandorte beim Amt für Straßenbau und Erschließung. Für die Planung, die Pflanzung und langfristige Unterhaltung der Straßenbäume ist das Grünflächenamt zuständig. Die Begrünung der privaten Grundstücksflächen ist im Textteil des Bebauungsplanes festgesetzt. Für die Einhaltung der Baumpflanzungen auf privaten Flächen ist die Bauaufsichtsbehörde im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens zuständig. Straße bzw. Straßenabschnitt Fest-gesetzte Bäume Gepflanzte Bäume (Vorh. B.)* Ausbau seit 1998** Neue Straße entlang Bahngleise im Norden 71 0 Nein Solmsstr. zw. Franklinstr. u. Solmsstr. 79 0 7 Nein Solmsstraße zw. Nr. 79 u. Kreuznacherstr. 71 0 Nein INDEX

Ohmstraße zw. Dammheide u. Galvanistr. INDEX

47 INDEX

30 INDEX

Ja Ohmstr. zw. Galvanistr. u. Kreuznacherstr. 20 0 Nein Voltastr. zw. Katharinenkreisel u. Galvanistr. 36 (43) Nein Voltastr. zw. Galvanistr. und Kreuznacherstr. 22 (19) Nein INDEX

Franklinstraße INDEX

110 INDEX

99 INDEX

Ja INDEX

Lise-Meitner-Straße INDEX

14 INDEX

18 INDEX

Ja An der Dammheide 20 0 Nein Heinrich-Hertz-Straße 4 0 Nein Galvanistraße 56 1 (15) Nein Pfingstbrunnenstraße 11 0 Nein Kuhwaldstr. zw. Ohmstr. u. L.-Meitner-Str. 6 0 Nein INDEX

Kuhwaldstr. zw. L.-Meitner-Str. u. Heuss-A. INDEX

4 INDEX

7 INDEX

Ja Straße bzw. Straßenabschnitt Fest-gesetzte Bäume Gepflanzte Bäume (Vorh. B.)* Ausbau seit 1998** Kreuznacherstr. zw. Solmsstr. u. Voltastr. 12 0 Nein INDEX

Kreuznacherstr. zw. Voltastr. u. Heuss-Allee INDEX

11 INDEX

29 INDEX

Ja***

INDEX

Summen: Straßen mit Ausbau INDEX

186 INDEX

183 INDEX

Ja Summen: Straßen ohne Ausbau 329 8 (77) Nein Gesamtsummen aller Straßen 515 191 (77) * Spalte enthält in Klammern die schon vor 1998 gepflanzten Straßenbäume, die teilweise im Bebauungsplan festgesetzt sind. ** Spalte enthält Informationen, ob diese Straße bzw. dieser Straßenabschnitt seit ca. 1998 verändert (ausgebaut) wurde. *** In der Kreuznacherstraße wurden zwischenzeitlich einzelne Straßenbäume wegen einer Baumaßnahme vorübergehend entfernt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 21. Januar 2009OFOF 339/2Übersicht über die neuen Baumanpflanzungen im Bereich des Bebauungsplans 550 . Bockenheim-SüdOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 9. Februar 2009OMOM 2929Übersicht über die neuen Baumanpflanzungen im Bereich des Bebauungsplans 550 – Bockenheim-SüdDirektanregung
  3. 16. April 2009Sie sind hier
    STST 547Übersicht über die neuen Baumpflanzungen im Bereich des Bebauungsplans 550 Bockenheim Süd
    Stellungnahme
  4. 11. September 2015OFOF 773/2Zur zeichnerischen Festsetzung von Baumpflanzungen im Bereich des Bebauungsplans 550 .Bockenheim Süd.Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  5. 28. September 2015OMOM 4545Zur zeichnerischen Festsetzung von Baumpflanzungen im Bereich des Bebauungsplans Nr. 550 „Bockenheim Süd“Direktanregung
  6. 15. Januar 2016Antwort des Magistrats · nach 364 WochenSTST 103Zur zeichnerischen Festsetzung von Baumpflanzungen im Bereich des Bebeauungsplans Nr. 550 "Bockenheim Süd"Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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