Übersicht über die neuen Baumanpflanzungen im Bereich des Bebauungsplans 550 – Bockenheim-Süd
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Anregung an den Magistrat vom 09.02.2009, OM 2929 entstanden aus Vorlage: OF 339/2 vom 21.01.2009
Betreff: Übersicht über die neuen Baumanpflanzungen im Bereich des Bebauungsplans 550 - Bockenheim-Süd Der Magistrat wird aufgefordert, über den derzeitigen Stand der Neuanpflanzungen von Bäumen im Bereich des Bebauungsplans 550 - insbesondere im öffentlichen Straßenraum, wie sie der Bebauungsplan 550 vorsieht - zu berichten und weitere Anpflanzungszeiträume zu benennen.
Begründung: Aufgrund der hohen baulichen Verdichtung sind im Bebauungsplan 550 Neuanpflanzungen von circa 1.500 Bäumen - vor allem im Straßenbereich - vorgesehen. Inzwischen sind die meisten Bauvorhaben abgeschlossen, sodass sich jetzt die Frage nach dem ökologischen Ausgleich in diesem Gebiet stellt. Mehrere größere, als erhaltenswert eingestufte Bäume sind gefällt worden. Neuanpflanzungen sind erst spärlich sichtbar, z. B. in der Franklinstraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. Januar 2009OFOF 339/2Übersicht über die neuen Baumanpflanzungen im Bereich des Bebauungsplans 550 . Bockenheim-SüdOrtsbeiratsantrag · SPD
- 9. Februar 2009Sie sind hierOMOM 2929Übersicht über die neuen Baumanpflanzungen im Bereich des Bebauungsplans 550 – Bockenheim-SüdDirektanregung
- 16. April 2009Antwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 547Übersicht über die neuen Baumpflanzungen im Bereich des Bebauungsplans 550 Bockenheim SüdStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats