Zur zeichnerischen Festsetzung von Baumpflanzungen im Bereich des Bebauungsplans Nr. 550 „Bockenheim Süd“
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Anregung an den Magistrat vom 28.09.2015, OM 4545 entstanden aus Vorlage: OF 773/2 vom 11.09.2015
Betreff: Zur zeichnerischen Festsetzung von Baumpflanzungen im Bereich des Bebauungsplans Nr. 550 "Bockenheim Süd" Vorgang: OM 2929/09 OBR 2; ST 547/09 Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, in welchen Zeitrahmen die laut Bebauungsplan Nr. 550 zeichnerisch festgesetzten 515 Baumpflanzungen nunmehr komplettiert werden können.
Begründung: Obgleich der Begründungsteil zum Bebauungsplan Nr. 550 die Wichtigkeit von Baumpflanzungen zwecks ökologischen Ausgleichs unterstreicht, wurden die entsprechenden Ziele a dato noch nicht vollständig erreicht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. April 2009STST 547Übersicht über die neuen Baumpflanzungen im Bereich des Bebauungsplans 550 Bockenheim SüdStellungnahme
- 11. September 2015OFOF 773/2Zur zeichnerischen Festsetzung von Baumpflanzungen im Bereich des Bebauungsplans 550 .Bockenheim Süd.Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 28. September 2015Sie sind hierOMOM 4545Zur zeichnerischen Festsetzung von Baumpflanzungen im Bereich des Bebauungsplans Nr. 550 „Bockenheim Süd“Direktanregung
- 15. Januar 2016Antwort des Magistrats · nach 352 WochenSTST 103Zur zeichnerischen Festsetzung von Baumpflanzungen im Bereich des Bebeauungsplans Nr. 550 "Bockenheim Süd"Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats